Nach Einleitung durch den 1. Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber verliest dieser die Beschlussvorlage der Verwaltung. Mit Zustimmung des Gemeinderates Oberaudorf wird den Vertretern der anwesenden Fischereivereine die Möglichkeit zur Vorstellung, Stellungnahme und Erläuterungen gegeben.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Henning Bruhn stellt folgenden Antrag gem. § 26 Abs. 3 GeschO für den Gemeinderat Oberaudorf: Das Fischereirecht für das Grundstück Flur-Nr. 658/0, Gmkg. Oberaudorf, wird nicht an Dritte vergeben. Das Grundstück, bzw. die darauf befindlichen Gewässer sollen für eine Dauer von 10 Jahren sich selbst überlassen bleiben. Nutzungseinschränkungen, bzw. -verbote sind mittels entsprechender Beschilderungen vor Ort zu kennzeichnen. Darüber hinaus vertritt er die Auffassung, dass bei einem möglichen Vergabeverzicht keiner der zwei betreffenden Fischereivereine in seinem Fortbestand gefährdet sei.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Martin Gruber verweist auf die Komplexität der Angelegenheit und die Schwierigkeit bei der Festlegung auf einen künftigen Vertragspartner. Ebenso gibt er an, dass die Pflege des Gewässers „Schindlberger See – Sillei“ die letzten Jahre sowieso überwiegend durch den Gemeindebauhof Oberaudorf erfolgt sei. Ihm stelle sich die Frage, ob die beiden Vereine in der Lage sind, die anstehenden Pflegemaßnahmen auch übernehmen und durchführen zu können (z. B. technische Ausstattung). Bei einer entsprechenden Vergabe der Fläche erwartet er sich aber auch nachhaltige Unterstützung des betreffenden Vereins in anderen Fragen (z. B. Sicherung der Trinkwasserversorgung).
Das Gemeinderatsmitglied Herr Magnus Waller bittet das Gemeinderatsmitglied Herrn Henning Bruhn um Erläuterung seiner Beweggründe für das Stellen seines Antrags. Herr Henning Bruhn bittet um Verständnis dafür, keine weitergehenden Ausführungen machen zu wollen.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Michael Astl bittet um Auskunft darüber, welche Konsequenzen ein Verzicht auf eine Vergabe für die Gemeinde Oberaudorf haben könnte. Der 1. Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber informiert darüber, dass bei einer Vergabe die Pflege- und Unterhaltsleistungen im Rahme des Fischereipachtvertrages auf den künftigen Vertragspartner übertragen werden könnten (z. B. Gewässer- und Baumpflege). Ansonsten blieben diese Aufgaben bei der Gemeinde Oberaudorf als Grundstückseigentümerin.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Klaus Förster erkundigt sich nach den Gründen für das Bestehen von zwei Fischereivereinen im Bereich der Gemeinden Oberaudorf und Kiefersfelden. Darüber hinaus bittet er um Auskunft über die Konsequenzen für die Gemeinde Oberaudorf (keine Vergabe, Vergabe).
Der 2. Bürgermeister Herr Alois Holzmaier bittet um Angabe, wie viele Jugendliche in der Fischereigemeinschaft Oberaudorf e. V. dzt. aufgeführt sind. Darüber hinaus stellt er den Vertretern der anwesenden Fischereivereinen die Frage, ob sie in der Lage seien, nachhaltig die anstehenden Aufgaben der Grundstücks- und Gewässerpflege zu übernehmen.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Stephan Bruhn rät, von einer möglichen, gemeinschaftlichen Bewirtschaftung einer Fläche, bzw. eines Gewässers durch mehrere Vereine oder Vertragspartner, abzusehen. Dies sei nicht praxisgerecht.
Anmerkungen:
Seitens der Vertreter der anwesenden Fischereivereine werden – mit Zustimmung des Gemeinderates Oberaudorf und nach jeweiliger Worterteilung durch den 1. Bürgermeister Herrn Hubert Wildgruber insbesondere folgende Angaben gemacht, bzw. Antworten abgegeben:
- Fischereigemeinschaft Oberaudorf e. V.
Nach kurzer Vorstellung informiert der 1. Vorstand Herr Thomas Stössl, dass sein Verein über wesentlich weniger Gewässerflächen, welche es zu pflegen gäbe, verfüge. Hierdurch sei die Mitgliederzahl (50 Mitglieder, davon 10 Jugendliche) beschränkt. Trotzdem sähe er sich, bzw. seinen Verein in der Lage, die Verpflichtungen aus einem etwaigen Fischereipachtvertrag zu erfüllen. Er informiert den Gemeinderat Oberaudorf auch darüber, dass voraussichtlich in 2 Jahren ein – bislang von seinem Verein gepflegtes Gewässer („Camping-See in Fischbach“) wegen Eigenbedarfserklärung des Eigentümers aus seinem Bestand fallen würde.
- Sportfischereiverein E.W. Sachs Kiefersfelden e. V.
Nach kurzer Vorstellung informiert der 2. Vorstand Herr Hans Hanusch, dass die Gemeinde Oberaudorf bei einem Vergabeverzicht als Grundstückseigentümerin Verantwortliche für die Grundstücks- und Gewässerpflege, sowie für etwaige Verpflichtungen auf Grundlage des Natur- und Artenschutzes bleibe. Bei Ausarbeitung eines möglichen Fischereipachtvertrages wären die daraus erwachsenden Pflichten genau zu definieren. Sein Verein sei sowohl quantitativ als auch fachlich in der Lage, die Aufgaben aus einem Fischereipachtverhältnis zu erfüllen. Sein Verein mit dzt. 160 Mitgliedern habe nicht die Absicht, diesbezüglich weiter zu wachsen. Außerdem verweist er auf die umfangreiche Jugendarbeit seines Vereins.
- Sonstiges
Nach Ansicht beider Vereine sollten die örtlichen Gewässer in „lokaler Hand“ bleiben. Dzt. bestehen 2 Vereine, welche sich nach einer Spaltung des ursprünglichen Vereins in den 60-iger Jahren des letzten Jahrhunderts gegründet hätten. Über die Gründe hierfür können heute Verantwortliche keine Angaben machen.
Herr Dengl vom Sportfischereiverein E.W. Sachs Kiefersfelden e. V. gibt zu bedenken, dass in seinem Verein 60 Mitglieder aus dem Gemeinde Ober
audorf, hingegen in der Fischereigemeinschaft Oberaudorf e. V. lediglich 5-15 Mitglieder aus der Gemeinde Oberaudorf kämen.
Im Verlaufe von Sachvortrag und Diskussion wurden u. a. Angaben gemacht, welche seitens der Verwaltung noch zu überprüfen seien:
Das nördliche Gewässer auf dem o. g. Grundstück würde angeblich – mit Vertrag – durch die Fischereigemeinschaft Oberaudorf e. V. bewirtschaftet. Das südliche Gewässer auf dem o. g. Grundstück wurde angeblich von beiden Vereinen gemeinschaftlich – ohne vertragliche Grundlage – genutzt.
Abschließend bedankt sich der 1. Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber bei den Vereinsvertretern für ihre Angaben und beim Gemeinderat Oberaudorf dafür, dass den Vereinsvertretern ausnahmsweise die Möglichkeit zur Wortmeldung gegeben wurde.