Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO); Entlastung des Werkleiters für den Jahresabschluss 2017 gem. Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.12.2018 ö beschließend 8

Beschluss

Herr Michael Schmid (Dipl.-Ing. FH) wird als Werkleiter der Gemeindewerke Oberaudorf gem. Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 7 der Betriebssatzung der Gemeindewerke Oberaudorf für den Jahresabschluss 2017 entlastet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.12.2018 11:19 Uhr