Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO); Entlastung des Werkleiters für den Jahresabschluss 2017 gem. Art. 102 Abs. 3 GO
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 18.12.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 18.12.2018 | ö | beschließend | 8 |
Beschluss
Herr Michael Schmid (Dipl.-Ing. FH) wird als Werkleiter der Gemeindewerke Oberaudorf gem. Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 7 der Betriebssatzung der Gemeindewerke Oberaudorf für den Jahresabschluss 2017 entlastet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.12.2018 11:19 Uhr