Stromlieferverträge KOS Energie GmbH - Gemeindewerke; Ausfallbürgschaft gegenüber dem Strom-Vorlieferanten EnBW
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 27.02.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 27.02.2024 | ö | beschließend | 5 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, vorbehaltlich der erfolgreichen rechtlichen Prüfung und Genehmigung durch die Rechtsaufsicht des Landratsamtes Rosenheim, dass die Gemeindewerke Oberaudorf die vorliegende Ausfallbürgschaft für Forderungen aus dem Stromliefervertrag der Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) gegenüber der KOS Energie GmbH übernimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.03.2024 08:38 Uhr