Stromlieferverträge KOS Energie GmbH - Gemeindewerke; Ausfallbürgschaft gegenüber dem Strom-Vorlieferanten EnBW


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö beschließend 5

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, vorbehaltlich der erfolgreichen rechtlichen Prüfung und Genehmigung durch die Rechtsaufsicht des Landratsamtes Rosenheim, dass die Gemeindewerke Oberaudorf die vorliegende Ausfallbürgschaft für Forderungen aus dem Stromliefervertrag der Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) gegenüber der KOS Energie GmbH übernimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.03.2024 08:38 Uhr