Neuerlass der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Oberaudorf zum 01.01.2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö beschließend 8

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die im Entwurf vorgelegte Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Oberaudorf zum 01.01.2025 neu zu erlassen. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 31.01.2019 mit der 1. Änderungssatzung vom 19.06.2020, gültig jeweils seit 01.04.2019, außer Kraft.
Die Höhe des Kurbeitrages pro Aufenthaltstag pro Person für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr (bisher: 18 Lebensjahr) nach § 4 Abs. 2 der Satzung wird von bisher 1,50 € auf 2,00 € erhöht. Dementsprechend ist auch der jährliche pauschale Kurbeitrag für Zweitwohnungsbesitzer nach § 7 Abs. 2 der Kurbeitragssatzung von bisher 45,00 € auf 60,00 € anzupassen. Kinder und Jugendliche sind ab dem 01.01.2025 nur noch bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (bisher: 18. Lebensjahr) von der Entrichtung des Kurbeitrages befreit.
Außerdem wurde die Satzung in den §§ 1, 4, 5 und 7 aktualisiert. Diese Anpassungen sind mit dem Bayerischen Gemeindetag abgestimmt und haben keinen Einfluss auf die Höhe des Kurbeitrages. Neu eingefügt und durch den Bayerischen Gemeindetag empfohlen wurde § 8 mit Angaben zum Datenschutz.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.03.2024 08:38 Uhr