Festlegung der Vergabekriterien zum Grundstücksverkauf im Baugebiet "Am Heimfeld"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö beschließend 9

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, dass in den Vertragsbedingungen zum Grundstückskauf keine Verpflichtung zum Bau eines Kellers vorgegeben werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 8

Beschluss 2

Zur Zusammenfassung werden die Vergabekriterien zum Grundstücksverkauf im Baugebiet „Am Heimfeld“ nach der Behandlung im Gemeinderat wie folgt zusammengefasst:
Eingangskriterium:
Wohnort:
Oberaudorf muss mindestens seit fünf Jahren der Hauptwohnsitz der Bewerber sein bzw. Oberaudorf war für einen Zeitraum vom mindestens fünf Jahren der Hauptwohnsitz der Bewerber.
Oder: Die Bewerber sind seit mindestens fünf Jahren in Oberaudorf berufstätig bzw. selbstständig tätig (Bescheinigung Arbeitgeber/bzw. Steuerbescheinigung).
Punkteprogramm:
Zur Festlegung des Punkteprogramms für das eigentliche Auswahlverfahren wird nochmals betont, dass finanzielle und Vermögensverhältnisse keine Berücksichtigung erfahren.
Auch soll der Familienstand nicht in die Bewertung aufgenommen werden.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt durch einen Punktekatalog, der in Form eines Fragenbogens erstellt wird und die folgende Faktoren berücksichtigt. Diese müssen beim offiziellen Aufruf zum Bewerbungsverfahren gegeben sein.
  • Mindestens seit fünf Jahren in Oberaudorf mit Hauptwohnsitz wohnhaft (15 Punkte pro Antragsteller)
  • Oberaudorf war mindestens fünf zusammenhängende Jahre Hauptwohnsitz (10 Punkte pro Antragsteller)
  • Oberaudorf ist seit mindestens 5 Jahren Arbeitsort oder Betriebsstätte (10 Punkte pro Antragsteller)
  • Darüber hinaus in der Gemeinde über längeren Zeitraum wohnhaft (1 Punkt pro Jahr und Antragsteller, max. zusammen 20 Punkte)
  • Kind unter 18 Jahren im eigenen Haushalt (erstes Kind 10 Punkte, jedes weitere Kind 5 Punkte)
  • Aktiv im Rettungs- oder Hilfsdienst einer anerkannten Organisation (Pro Antragsteller 10 Punkte)
  • In der Vorstandschaft eines örtlichen Vereins (pro Antragsteller 5 Punkte)
  • Aktive Mitgliedschaft in einem Ortsverein oder einer örtlich anerkannten Institution (pro Antragsteller ein Punkt pro Jahr, max. zusammen 10 Punkte)
Nach Auswertung des Fragebogens ergibt sich eine Bewerberreihung nach Punkten und aufgrund dieser Rangfolge ergibt sich das Wahlrecht der zur Verfügung stehenden Grundstücke. Bei Punktegleichheit entscheidet das Los.
Wohneigentum:
Die Bewerber müssen erklären, ob sie Eigentümer von Wohnimmobilien oder Baugrundstücken sind. Miteigentumsanteile werden wie Eigenbesitz gewertet. 
Nachweis: Entsprechende Zusicherung auf dem Fragebogen, der unterschrieben zu den Bewerbungsunterlagen genommen wird.
Sollte entsprechendes Eigentum vorhanden sein, kommt zunächst das Punkteprogramm zum Tragen. Im Falle von vorliegendem Grundeigentum kann der Gemeinderat dieses als weiteres Kriterium bei der Vergabe heranziehen.


Vertragsbedingungen:
Zusätzlich zur Erfüllung der vorgegebenen Kriterien müssen die Bewerber auch noch Vertragsbedingungen akzeptieren.
  • Der Hauptwohnsitz ist nach Bezugsfertigkeit beim Kaufgrundstück in Oberaudorf anzumelden. Das Objekt ist danach ununterbrochen mindestens fünf Jahre als Hauptwohnsitz zu bewohnen.
  • Es besteht eine Bauverpflichtung. Das Gebäude ist innerhalb von fünf Jahren nach Vertragsabschluss fertigzustellen und zu beziehen.
  • Für eventuell vorgesehene weitere Wohneinheiten bestehen keine Einschränkungen hinsichtlich der Mieterwahl, jedoch haben diese ebenfalls ihren Hauptwohnsitz in Oberaudorf zu nehmen.
  • Ein Finanzierungsnachweis über den Grundstückskauf ist zu erbringen.
  • Falsche Angaben im Fragebogen oder eine Zweckentfremdung werden als Vertragsverletzung gewertet und können zu Schadenersatzforderungen führen.

Die Rechtmäßigkeit dieser Vorgaben wird im Rahmen des Vertragsrechts abschließend durch unseren Rechtsanwalt geprüft. Ebenso werden die Vorgaben zur Einhaltung und Durchsetzung der Vertragsbedingungen und die dafür notwendigen Eintragungen im Grundbuch rechtssicher entwickelt. 

Beschluss:
Der Gemeinderat legt die vorgetragenen Kriterien zur Vergabe für den Grundstücksverkauf im Baugebiet „Am Heimfeld“ fest und beauftragt die Verwaltung, nach entsprechender Prüfung durch eine Anwaltskanzlei, den Bewerbungsbogen zu entwickeln und den Kriterienkatalog öffentlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.03.2024 08:38 Uhr