Bauantrag zum Neubau einer Werbeanlage, Rosenheimer Str. 19, Fl.Nr. 313/11, Gemarkung Oberaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 05.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 05.03.2024 ö beschließend 7

Beschluss

Zustimmung und erhaltungssatzungsrechtliche Genehmigung besteht zu folgenden Werbeanlagen:
3. Wandschild (Folienausführung) 0,4 m x 0,3 m an die Eingangstür
4. Folienbeklebung (Piktogramme) an die Eingangstür
5. (mit 6) Flächenvorhänge, von innen beleuchtet, mit und ohne Markenzeichen an den Fenstern
9. Sonderwerbeanlage (Bestand doppelseitig) 0,75 m x 0,65 m - beleuchtet
10. Werbeschild am Briefkasten gemäß Briefkastengröße
Werbeanlage Nr. 2, Ausstecker, soll gemäß den bereits bestehenden Schildern im Dorfgebiet (Rechenauer, Bernhards) in schmiedeeiserner Ausführung – ohne Beleuchtung – gestaltet werden.
Die Beleuchtung der Werbeanlagen einschließlich der Flächenvorhänge ist täglich im Zeitraum von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr gestattet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.03.2024 08:44 Uhr