Vorberatung zum Haushaltsplan 2024 mit Anlagen der Gemeinde Oberaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Finanzausschusses, 21.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 21.03.2024 ö vorberatend 3

Sachverhalt

Nach Art. 63 GO hat die Gemeinde Oberaudorf für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Hierüber beschließt der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung (Art. 65 und 32 Abs. 2 GO i.V. mit § 2 Nr. 10 Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf). Der Finanzausschuss der Gemeinde Oberaudorf ist nach § 9 Abs. 3 Nr. 1 e für den Gemeinderat Oberaudorf für die Vorberatung der Haushaltssatzung einschließlich der Anlagen und Bestandteile zuständig. Als vorberatender Ausschuss hat er die Aufgabe, dem Gemeinderat einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten.
Allen Ausschuss-Mitgliedern liegt ein erster Vorentwurf des Haushaltsplanes 2024 einschließlich der dazugehörigen Bestandteile und Anlagen wie Gesamtplan, Einzelpläne des Verwaltungshaushaltes (VWH) und Vermögenshaushaltes (Stand vom 06.03.2024). Die Unterlagen wurden am 15.03.2024 allen Gemeinderatsmitgliedern im Ratsinformationssystem (RIS) mit der Ladung zur FA-Sitzung am 21.03.2024 zugestellt. Der Planentwurf wurde während der Planaufstellung mit allen für die Einzelpläne verantwortlichen Mitarbeiter und mit dem 1. Bürgermeister besprochen. Außerdem wurden die Ansätze unter Berücksichtigung der Jahresergebnisse 2022 und 2023 verglichen und dann dementsprechend nach den derzeitigen Gegebenheiten aktualisiert, der beschlossenen bzw. behandelten Maßnahmen im Gemeinderat bzw. den Fachausschüssen, der inzwischen vorliegenden Steuerbescheide (Sollstellungen), der Steuerschätzung, der Mitteilungen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und der eigenen Erkenntnisse festgelegt. 
Deutliche Kostensteigerungen im Verwaltungshaushalt stellen uns vor schwerwiegende Probleme den Haushaltsausgleich zu erreichen. Damit der Haushalt von der Aufsichtsbehörde (Landratsamt Rosenheim) genehmigt wird, muss aus dem Verwaltungshaushalt ein Überschuss dem Vermögenshaushalt zugeführt werden. Diese Pflichtzuführung muss mindestens die Höhe der ordentlichen Tilgungen erreichen. Deutliche Kostensteigerungen im Verwaltungshaushalt 2024 und die aktuell hohen Tilgungsleistungen 2024 stellen uns deshalb vor Probleme die Pflichtzuweisung in Höhe von 1.169.400 € (Tilgungsbetrag 2024) zu erreichen. Vor allem in einigen Bereichen des Verwaltungshaushalts kam es zu großen Kostensteigerungen. 
Die hohen Tarifabschlüsse vom letzten Jahr verursachen bei den Personalausgaben Mehrkosten von gesamt 516.400 € gegenüber dem Jahr 2023. 
Ebenfalls Kostentreiber sind die aktuell immer noch hohen Energiepreise (Dieselkraftstoffe, Stromgebühren, usw.). Gegenüber den Vorjahren ergaben sich vor allem im Bereich der Schülerbeförderung große Mehrkosten.
Eine deutlich erhöhte Kreisumlage verursacht Mehrkosten in Höhe von 613.934 €.
In einem ersten Entwurf konnte die Mindestzuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt um ca. 200.000 € nicht erreicht werden. Damit wir einen genehmigungsfähigen Haushalt an das Landratsamt Rosenheim weiterleiten können, wurden von uns einige HH-Ansätze bis zum Vertretbaren festgesetzt. Es gibt nur einen geringen Spielraum für höhere Ausgaben. So übernehmen wir bei der Gewerbesteuer den Ansatz zum Zeitpunkt der Haushaltserstellung in Höhe von 1.950.000 €. Hier kann aber jederzeit ein deutlicher Rückgang der Einnahmen kurzfristig erfolgen. Bei der Grunderwerbssteuer ist anlässlich der aktuellen Zahlen mit einem deutlichen Rückgang der Einnahmen 2024 zu rechnen. Wir setzten den Ansatz mit 260.000 € an (Rechnungsergebnis Vorjahr 620.002 €). 
Auch auf der Ausgabenseite im VWH hoffen wir, dass sich keine unvorhersehbaren Mehrausgaben ergeben und die HH-Ansätze deshalb deutlich überschritten werden müssen. Große finanzielle Reserven können hier im Entwurf nicht vorgesehen werden. In den nächsten zwei Wochen werden noch weitere Zahlen und Daten gesammelt. Hier könnten sich noch wesentliche Änderungen bei den Haushaltsansätzen ergeben. 
Aufgrund der oben genannten Gründe ist die Einhaltung der Haushaltsansätze und die Reduzierung der Ausgaben besonders im Verwaltungshaushalt immer noch unabdingbar. Natürlich sind viele der Ausgaben von der Gemeinde kaum beeinflussbar (gesetzliche Vorgaben, Kreisumlage, Personalausgaben etc.). Bei anderen Kosten, vor allem Ausgaben für die freiwilligen Leistungen, hat die Gemeinde dagegen weitaus mehr Möglichkeiten, diese zu steuern und die Ausgaben in den nächsten Jahren zu verringern.

Diskussionsverlauf

Auf Grund der hohen Kostensteigerungen im Verwaltungshaushalt, entstand im Gremium eine rege Diskussion auf welchen Wegen die Einnahmen im VWH erhöht werden können. Bürgermeister Dr. Bernhardt verwies auf die Möglichkeit einer deutlichen Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes. Auch eine mögliche Erhöhung der Grundsteuerhebesätze sollte weiterhin im Gespräch bleiben. Von einem FA-Mitglied wurde die Anhebung der Zweitwohnungssteuer angeregt. Außerdem wurden vom Gremium mehrere Einsparmöglichkeiten besprochen. Neben Fragen zur Kreisumlage, der Nutzung unserer Immobilien und den Personalkosten wurden auch Kürzungen im Bereich der freiwilligen Leistungen der Gemeinde angesprochen. Die Mitglieder betonen aber, dass eine radikale Kürzung in diesem Bereich möglichst vermieden werden soll. 
Im Anschluss stellten die FA-Mitglieder noch Fragen zu einzelnen Posten des Haushaltsentwurfs, die vom 1. Bürgermeister und dem Kämmerer beantwortet wurden. 

Beschluss

Der Finanzausschuss beschließt, den im Entwurf vorliegenden Haushaltsplan 2024 samt seinen Anlagen in den Gesamthaushalt für die zweite Beratung des Finanzausschusses am 09.04.2024 mit aufzunehmen. Die Steuerhebesätze für 2024 sind unverändert beizubehalten.
Als Anlagen zum Haushaltsplan 2024 sind insbesondere die Einzelpläne des VWH und VMH und der Gesamtplan für das Haushaltsjahr 2024 zu nennen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.03.2024 12:21 Uhr