Vorberatung zum Finanzplan und Investitionsprogramm 2025 bis 2027


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Finanzausschusses, 21.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss Sitzung des Finanzausschusses 21.03.2024 ö vorberatend 4

Sachverhalt

Allgemeine und ergänzende Hinweise siehe u.a. TOP 3 – Vorberatung zum Haushaltsplan 2024.

Finanzplan und Investitionsplan 2025 bis 2027

Nach Art. 70 GO i.V. mit § 24 KommHV hat die Gemeinde Oberaudorf ihrer Haushaltwirtschaft eine Finanzplanung zugrunde zu legen, in der die voraussichtlichen Ausgaben und die Deckungsmöglichkeiten darzustellen sind. Als Unterlage für die Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm aufzustellen. Der Finanzplan ist dem Gemeinderat spätestens mit dem Entwurf der Haushaltssatzung 2024 vorzulegen und gesondert zu beschließen (Art. 32 Abs. 2 GO i.V. mit § 2 Nr. 11 Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf). Der Finanzausschuss der Gemeinde Oberaudorf ist nach § 9 Abs. 3 Nr. 1 e für den Gemeinderat Oberaudorf für die Vorberatung zuständig. Als vorberatender Ausschuss hat er die Aufgabe, dem Gemeinderat einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten.
Anzumerken ist, dass viele Planwerte 2025 bis 2027 nur geschätzt werden können. Der Finanzplan ist deshalb mit Vorsicht zu bewerten und mit vielen Fragezeichen behaftet. Wie das Jahr 2023 gezeigt hat, kann und muss hier eigentlich immer wieder von Jahr zu Jahr neu geplant werden. Insofern kann die Finanzplanung insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung von Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen keine verlässliche Aussagekraft haben. Dies ist hier zu berücksichtigen.
Hier eine Kurzübersicht des Finanzplans 2025 bis 2027:

2025 €
2026 €
2027 €
VWH
13.429.000
13.315.000
13.302.500
VMH
4.957.600
1.270.500
1.281.500
Gesamt
18.386.600
14.585.500
14.584.000

Alle geplanten Einnahmen und Ausgaben des VWH und VMH im Finanzplanungszeitraum von 2025 bis 2027 sind einzeln in den Einzelplänen ersichtlich.
Die wichtigsten Bau- bzw. Investitionsmaßnahmen in den Jahren 2025 bis 2027 im VMH sind, soweit derzeit schon bekannt:
HH-Stelle
Bezeichnung
Ansatz 2025 - 2027
1300.9350
Erwerb Feuerwehrfahrzeug Oberaudorf
600.000 €
1301.9400
Neubau Feuerwehrhaus Ndf.
700.000 €
2110.9404
Erweiterungsbau Grundschule
1.000.000 €
6300.9350
Erwerb bewegl. Anlagevermögen Bauhof
300.000 €
6300.9519
Ausbau Bad Trißl-Straße BA III
1.600.000 €
6300.9505
Erschließung Am Heimfeld
360.000 €
6300.9509
Ausbau Oberfeldweg
1.000.000 €
8800.3400
Ortsdurchfahrt Niederaudorf
60.000 €

Die gesetzliche Mindestzuführung vom VWH an den VMH wird von 2025 und 2026 bis zum Jahr 2027 erwirtschaftet (siehe HH-Stelle 9100.8600 bzw. 9100)
Geplante Entwicklung der allgemeinen Rücklage und Sonderrücklage (Abwasserbeseitigung) bis zum Jahr 2027:
Allg. Rücklage
Jahresrechn.
Haushaltsplan
Finanzplan


2023
2024
2025
2026
2027
Stand 01.01.
9.378.276 €
6.151.967 €
1.818.567 €
2.089.767 €
2.113.667 €
Zuführung
0 €
0 €
271.200 €
23.900 €
34.900 €
Entnahme
3.226.308 €
4.333.400 €
0 €
0 €
0 €
Stand 31.12.
6.151.967 €
1.818.567 €
2.089.767 €
2.113.667 €
2.148.567 € 
Sonderrückl.
Jahresrechn.
Haushaltsplan
Finanzplan

2023
2024
2025
2026
2027
Stand 01.01.
26.741 €
78.917 €
39.817 €
29.417 €
19.017 €
Zuführung
52.175 €
0 €
0 €
0 €
0 €
Entnahme
0 €
39.100 €
10.400 €
10.400 €
10.400 €
Stand 31.12.
78.917 €
39.817 €
29.417 €
19.017 €
8.617 €

Entwicklung der Schulden bis zum Jahr 2027. Stand der Schulden jeweils am 31.12. des betreffenden Jahres:
Jahr
2021
2022
2023
2024
       2025
2026
2027
Betrag €
8.186.333
7.394.672
6.222.614
5.057.154
4.086.286
3.195.086
2.320.141

Nach wie vor sind aber zahlreiche Projekte und Maßnahmen im Finanzplanungszeitraum noch nicht berücksichtigt, die in Zukunft auf die Gemeinde Oberaudorf noch zu kommen werden. Es stehen große unaufschiebbare Ausgaben vor der Tür, die aus dem laufenden Haushalt nicht abgefangen werden können. Unter anderem die noch anstehenden Straßensanierungen der nächsten Jahre, die Sanierung und Umgestaltung des alten Feuerwehrhauses am Kurpark, die energetische Sanierung des Kursaals und des Rathauses und mögliche Investitionen in der Energiewirtschaft. Der weiterhin mögliche Erwerb mit anschließender Sanierung des Klosters Reisach könnte gegebenenfalls ebenso Kosten erzeugen.
Vom Gremium wurden auf die zu hoch veranschlagten Kosten der Baumaßnahme Ortsdurchfahrt Niederaudorf hingewiesen. Der Betrag wird abgeändert. Der Kämmerer merkt an, dass der übersandte Finanzplanentwurf in den nächsten Tagen komplett überarbeitet wird. Bis zur zweiten Vorberatung am 9. April 2024 wird dem Finanzausschuss die korrekte Finanzplanung für die Jahre 2025 bis 2027 übersandt.

Beschluss

Der Finanzausschuss beschließt, den im Entwurf vorliegenden Finanzplan und das ihm zugrunde liegende Investitionsprogramm der Jahre 2025 bis 2027 unter Berücksichtigung der zum Entwurf angemerkten Änderungen für die zweite Beratung des Finanzausschusses am 09.04.2024 mit aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.03.2024 12:21 Uhr