Genehmigung zur Annahme von Spenden von März 2023 bis Februar 2024
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Finanzausschusses, 21.03.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat mit Schreiben vom 27.10.2008 Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Spenden herausgegeben. Hiernach sind die Zuwendungen durch den Gemeinderat bzw. einem beschließenden Ausschuss zu beschließen und die Zuwendungsliste der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Die Gemeinde Oberaudorf hält sich an diese Empfehlungen (siehe bereits GR-Beschluss vom 24.03.2009).
Dem Gremium werden die im Zeitraum von März 2023 bis Februar 2024 eingegangenen Spenden anhand einer Liste zur Kenntnis gegeben. Die Gesamtsumme der Spenden beträgt insgesamt 24 €. Es wurde eine Sachspende für den Kindergarten Niederaudorf gespendet.
Beschluss
Der Finanzausschuss Oberaudorf nimmt die in der Zuwendungsliste aufgeführten Spenden in der Zeit von März 2023 bis Februar 2024 in Höhe von insgesamt 24 € zur Kenntnis und stimmt diesen zu. Die Zuwendungsliste wird zusätzlich der Rechtsaufsichtsbehörde zugesandt und dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.03.2024 12:21 Uhr