Neubau der Geh- und Fahrradbrücke über den Auerbach; Vergabe der Bauleistungen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 19.03.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Zuge der Vergabe der Leistungen (öffentliche Ausschreibung) für den Neubau der Brücke über den Auerbach wurden die Ausschreibungsunterlagen im Staatsanzeiger am 04.12.2023 veröffentlicht. Die Abgabefrist wurde auf den 06.02.2024, spätestens 11:00 Uhr, festgesetzt. Bis zur Abgabe-Frist gingen 5 Angebote bei der Gemeinde ein. Submission war am 06.02.2024 um 11:05 Uhr.
Die Angebote wurden rechnerisch, sachlich und auf Wirtschaftlichkeit geprüft.
Bieter 1: Angebot netto: 406.100,48 € Angebot brutto: 483.259,57 €
Bieter 2: Angebot netto: 352.632,61 € Angebot brutto: 419.632,81 €
Bieter 3: Angebot netto: 402.387,16 € Angebot brutto: 478.840,72 €
Bieter 4: Angebot netto: 240.237,16 € Angebot brutto: 285.882,22 €
Bieter 5: Angebot netto: 301.600,57 € Angebot brutto: 358.904,68 €
Der geschätzte Auftragswert vom 24.07.2023 betrug 476.785,40 € brutto.
Da die Angebotssumme von Bieter Nr. 4 erheblich niedriger war als die Angebote der Mitbieter bzw. des geschätzten Auftragswertes, wurden nach Rücksprache und Empfehlung der VOB-Stelle der Regierung von Oberbayern Unterlagen bezüglich Angebotsbildung (Kalkulation) und Referenz-Nachweise u.a. auch von Nachunternehmern unter Fristsetzung nachgefordert. Dies ist ein VOB-konformes Instrument des Auftraggebers, falls Bedenken bestehen. Nach Prüfung der nachgeforderten Unterlagen stellte sich heraus, dass Zweifel an der Kalkulation einzelner Positionen bestehen bzw. daran, dass dadurch die Maßnahme fachgerecht durchgeführt werden kann. Zudem musste festgestellt werden, dass der angegebene Nachunternehmer gemäß PQ-Verzeichnis keine Referenzen für vergleichbare Leistungen nachweisen kann. Somit hat der Bieter nachgeforderte Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht und ist daher auszuschließen, da ein Nachfordern von Unterlagen durch den Auftraggeber nicht möglich ist. Dies wurde auch von der VOB-Stelle der Regierung von Oberbayern so kommuniziert und bestätigt. Aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes wurden vom Zweitbieter die gleichen Unterlagen angefordert und mit einem positiven Ergebnis geprüft. Die Verwaltung schlägt daher vor, nach beschriebenem Sachverhalt, die Bauleistungen an den Bieter Nr. 5 zu vergeben.
Diskussionsverlauf
Das Gemeinderatsmitglied Franz Hefter nimmt nun an der Sitzung teil.
Der Bürgermeister beantwortet einige technische und organisatorische Fragen zum Ablauf der Baumaßnahme.
Beschluss
Die Leistungen für das Gewerk Brückenneubau und Wegebau zum Neubau der Geh- und Fahrradbrücke über den Auerbach werden an den Bieter Nr. 5 mit einer Angebots-Summe von brutto 358.904,68 € vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, alles Notwendige zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.04.2024 08:24 Uhr