Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch des bestehenden Wohngebäudes und Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 4 - 6 Wohneinheiten, Sudelfeldstr. 39, Fl.Nr. 272/2 (TF), Gemarkung Oberaudorf; geänderte Planung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 07.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Straßenausschuss Sitzung des Bau- und Straßenausschusses 07.05.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 07.03.2023 wurde genannter Vorbescheid behandelt und das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt, da nach Ansicht des Gremiums das geplante Gebäude sich weder in der Höhe noch im Verhältnis von Grundfläche zu verbleibender Freifläche in die Umgebungsbebauung einfügt. Die Genehmigungsbehörde folgte dieser Auffassung und empfahl der Bauherrin, eine Umplanung vorzunehmen, die Gebäudehöhe und die Gebäudegrundfläche zu reduzieren und an die Nachbarbebauung, unter Bezugnahme auf ein einzelnes Referenzobjekt, abzugleichen wobei die wahrnehmbare Umgebungsbebauung auf die dem Baugrundstück angrenzenden Nachbargrundstücke in der Sudelfeldstraße (Nr. 37a, 37, 39a, 41, 43) begrenzt werden.

Die geänderte Planung sieht vor: 

  • Abbruch des bestehenden westlichen Wohnhauses
  • Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten (alt 4-6)
  • Errichtung je einer westlichen und östlichen Gaube
  • Grundfläche 127,07 m² (alt 152 m²)
  • seitliche Wandhöhe 7,15 m bzw. 8,37 m (alt 7,4 bzw. 8,7 m)
  • Firsthöhe 9,37 m (vorher 9,71 m)
  • 7 Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung werden nachgewiesen, wobei 1 Stellplatz auf dem östlichen Grundstücksteil liegt, hier ist eine entsprechende Sicherung notwendig. 
  • Bei einem Bauantrag ist auch die Spielplatzsatzung der Gemeinde Oberaudorf zu beachten (Schaffung eines Spielplatzes, sofern mindestens drei neue Wohneinheiten geschaffen werden)  

Die Bezugsgrößen der Nachbarbebauung stellen sich wie folgt dar: 

Hausnr.         Grundfläche                 Wandhöhe                         Firsthöhe

37a                 142,4 m²                 4,36 bzw. 5,71 m                 7,25 m
37                 127,0 m²                 7,63 bzw. 7,98 m                 10,79 m
39a                 142,5 m²                 5,55 bzw. 6,20 m                 7,87 m
41                 111,7m²                2 5,50bzw.6,49m                 8,56m
43                 89,2m²                 5,18m                         6,96m

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung der geänderten Planung durch Bauamtsleiter Rainer Ostermayer entsteht eine Diskussion über die Höhen in Bezug auf die NN-Höhe und die relativen Höhen. Aus der Mitte des Gremiums wird bemerkt, dass das Gebäude deutlich höher als die direkt angrenzende Bebauung geplant ist. Bürgermeister Matthias Bernhardt gibt zu bedenken, dass § 34 BauGB einen aufschaukelnden Effekt hat. Gerade im Hinblick auf die Schaffung von Zweitwohnungen ist zur Vorsicht zu raten. Die Gemeinde sieht die Höhe nach wie vor zu hoch in Bezug auf die Nachbarbebauung.  

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 8

Datenstand vom 29.05.2024 07:26 Uhr