In der Sitzung des Bau- und Straßenausschusses am 07.03.2023 wurde genannter Vorbescheid behandelt und das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt, da nach Ansicht des Gremiums das geplante Gebäude sich weder in der Höhe noch im Verhältnis von Grundfläche zu verbleibender Freifläche in die Umgebungsbebauung einfügt. Die Genehmigungsbehörde folgte dieser Auffassung und empfahl der Bauherrin, eine Umplanung vorzunehmen, die Gebäudehöhe und die Gebäudegrundfläche zu reduzieren und an die Nachbarbebauung, unter Bezugnahme auf ein einzelnes Referenzobjekt, abzugleichen wobei die wahrnehmbare Umgebungsbebauung auf die dem Baugrundstück angrenzenden Nachbargrundstücke in der Sudelfeldstraße (Nr. 37a, 37, 39a, 41, 43) begrenzt werden.
Die geänderte Planung sieht vor:
- Abbruch des bestehenden westlichen Wohnhauses
- Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten (alt 4-6)
- Errichtung je einer westlichen und östlichen Gaube
- Grundfläche 127,07 m² (alt 152 m²)
- seitliche Wandhöhe 7,15 m bzw. 8,37 m (alt 7,4 bzw. 8,7 m)
- Firsthöhe 9,37 m (vorher 9,71 m)
- 7 Stellplätze gemäß Garagen- und Stellplatzsatzung werden nachgewiesen, wobei 1 Stellplatz auf dem östlichen Grundstücksteil liegt, hier ist eine entsprechende Sicherung notwendig.
- Bei einem Bauantrag ist auch die Spielplatzsatzung der Gemeinde Oberaudorf zu beachten (Schaffung eines Spielplatzes, sofern mindestens drei neue Wohneinheiten geschaffen werden)
Die Bezugsgrößen der Nachbarbebauung stellen sich wie folgt dar:
Hausnr. Grundfläche Wandhöhe Firsthöhe
37a 142,4 m² 4,36 bzw. 5,71 m 7,25 m
37 127,0 m² 7,63 bzw. 7,98 m 10,79 m
39a 142,5 m² 5,55 bzw. 6,20 m 7,87 m
41 111,7m² 2 5,50bzw.6,49m 8,56m
43 89,2m² 5,18m 6,96m