Antrag auf Nutzungsänderung eines denkmalgeschützten Feldstadls in eine Ferienwohnung, Eck, Fl.Nr. 1111, Gemarkung Oberaudorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 18.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Vorliegender Bauantrag sieht die Umnutzung eines denkmalgeschützten Feldstadls im Außenbereich in eine Ferienwohnung vor. Bis auf die Fenstereinbauten sind keine Änderungen an der Kubatur geplant; es sind entsprechende Ein- und Umbauten im Innenbereich vorgesehen. Ein Baumbestandsplan/Freiflächengestaltungsplan liegt den Unterlagen bei, ein erforderlicher Stellplatz kann nachgewiesen werden. Für die Baumaßnahme ist eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis notwendig.
Ursprünglich wurde der Bauantrag von der Genehmigungsbehörde abgelehnt, da es sich um einen alleinstehenden Stadel im Außenbereich handelt, welcher nicht im Zusammenhang zur Hofstelle besteht. Gemäß aktueller Auskunft des Landratsamtes wird der Bauantrag nun doch geprüft; Rechtsgrundlage ist § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 BauGB, erhaltenswertes, kulturlandschaftsprägendes Gebäude.
Diskussionsverlauf
Bauamtsleiter Rainer Ostermayer stellt das Bauvorhaben vor und präsentiert aktuelle Fotos von der Scheune. Aus der Mitte des Gremiums wird das Vorhaben befürwortet, da gerade solche Gebäude für jede Hofstelle eine Belastung darstellen. Die Frage aus dem Gremium, ob ein Stellplatz vorhanden ist, kann bejaht werden.
Beschluss
Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.08.2024 09:47 Uhr