Anfrage zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 "An der Sudelfeldstraße" für das Grundstück Sudelfeldstr. 24, Fl.Nr. 323/2, Gemarkung Oberaudorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Straßenausschusses, 18.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Datum 04.07.2024 liegt ein Antrag zu Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „An der Sudelfeldstraße“ für das Grundstück Sudelfeldstr. 24 vor:
- Aufhebung von der Festsetzung von maximal zwei Wohneinheiten
Aufhebung der festgesetzten Grund- und Geschossflächenzahl von 0,2 und 0,4 durch die Anpassung an die Größe des Bezugsobjektes Sudelfeldstraße 26
Positionierung des Gebäudes und der Garage
Dachform, Dachneigung, Dacheindeckung
Balkone tiefer als Dachüberstand (Ortsgestaltungssatzung)
Dies wäre die 6. Änderung des Bebauungsplans. In der heutigen Sitzung soll vorberatend geprüft und abgeklärt werden, ob mit der vorliegenden Bebauungsplanänderung grundsätzlich Einverständnis besteht. Die weiteren Schritte liegen dann im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderats.
Diskussionsverlauf
Bauamtsleiter Rainer Ostermayer informiert das Gremium ausführlich über die in der Vergangenheit statt gefundenen Änderungen des Bebauungsplans sowie über den vorliegenden Antrag auf 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „An der Sudelfeldstraße“. Aus städtebaulicher Sicht sind die vergangenen Bebauungsplanänderungen hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung nicht nachvollziehbar.
Beschluss
Der Bau- und Straßenausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „An der Sudelfeldstraße“ für das Grundstück Sudelfeldstr. 24, Fl.Nr. 323/2, Gemarkung Oberaudorf.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.08.2024 09:47 Uhr