6. Änderung des Flächennutzungsplans für das Grundstück östlich des Hoffeldrings Fl.Nr. 337/7, Gemarkung Oberaudorf; Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 14.05.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 54 „Östlich des Hoffeldrings“ mit der neuen Art der Nutzung ,,Dörfliches Wohngebiet" muss in einem Parallel-verfahren die bisherige Nutzungsdarstellung im Flächennutzungsplan von “Fläche für Landwirtschaft" in ,,Dörfliches Wohngebiet" geändert werden. Der Gel-tungsbereich beinhaltet im südlichen Teil Flächen für Wohnbebauung und im nördlichen Teil Fläche für die Landwirtschaft, Zweckbestimmung Gartenbauliche Erzeugung "Permakultur". Hierzu ist eine Flächennutzungsplanänderung erforderlich. Dies ist die 6. Änderung des 2019 genehmigten Flächennutzungsplans. In der heutigen Sitzung soll der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung durch die beauftragte Architektin vorgestellt werden und der Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Bei Billigung des vorgestellten Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung soll die Verwaltung beauftragt werden, das Verfahren zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.
Diskussionsverlauf
Nach Zustimmung des Gemeinderats stellt die mit den Planungsarbeiten beauftragte Dipl. Ing. Frau Reiser die Änderung des Flächennutzungsplans und die damit verbundenen Auswirkungen im Detail vor. Fragen aus dem Gremium werden beantwortet.
Beschluss 1
1. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung zur 6. Änderung des Flächennut-zungsplanes für das Gebiet östlich des Hoffeldrings mit dem im Sachverhalt dar-gestellten Geltungsbereich, bestehend aus den Grundstücken Fl.Nr. 337/7 und 339/T.Fl..
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Beschluss 2
2. Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans in der heute vorgelegten Form mit Plandatum 14.05.2024 mit etwaigen Er-gänzungen und Änderungen und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Öf-fentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.06.2024 08:08 Uhr