Bebauungsplan Nr. 54 „Östlich des Hoffeldrings“; Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 14.05.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Sitzung des Gemeinderats am 24.10.2023 wurde vorberatend beschlossen, für das Gebiet östlich des Hoffeldrings zwischen Reisacher Straße und Bahnlinie den Bebauungsplan Nr. 54 „Östlich des Hoffeldrings“ aufzustellen. Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück mit der Flurnummer 337/7 und eine Teilfläche der Fl.Nr. 339 (Gehweg der Reisacher Straße), Gemarkung Oberaudorf. In der heutigen Sitzung soll der Entwurf des Bebauungsplans durch die beauftragte Architektin vorgestellt werden und der Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Bei Billigung des vorgestellten Entwurfs des Bebauungsplanes soll die Verwaltung beauftragt werden, das Verfahren zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
Entstehen soll auf dem Grundstück ein Einzelhaus mit Verbindungsbau und Garage sowie ein kombiniertes Garten-/Bienenhaus, ein an die Permakultur angelehnter Garten mit Streuobst, Gemüseanbau und Blühstreifen. Durch die Bebauungsplanaufstellung bzw. die geplanten Maßnahmen darf der schützenswerte Gehweg mit den Alleebäumen nicht beeinträchtigt werden. Es dürfen keine Alleebäume entfernt werden. Einfahrten auf das Grundstück sind entsprechend zu gestalten und im Bebauungsplan darzustellen. Dies wurde bereits im Vorfeld im städtebaulichen Vertrag vereinbart. Darum wird bewusst ein Bereich ohne Ein- und Ausfahrt im Bebauungsplan festgesetzt.
Diskussionsverlauf
Der neue Bebauungsplan wird wiederum vom Frau Dipl. Ing. Belinda Reiser im Detail vorgestellt. Alle Fragen aus dem Gremium werden beantwortet.
Folgender Sachverhalt soll vor der zweiten Auslegung noch abgeklärt werden:
Der dargestellte Verbindungsbau zwischen den beiden Hauptgebäuden ist derzeit als Flachdach dargestellt. Im Hinblick auf die übliche Ortsgestaltung soll hier geprüft werden, ob auch ein Pultdach oder ein flaches Satteldach ausgeführt werden kann.
Beschluss 1
1. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 54 „Östlich des Hoffeldrings“ mit dem im Sachverhalt dargestellten Geltungsbereich, bestehend aus den Grundstücken Fl.Nr. 337/7 und 339/T.Fl. (Gehweg Reisacher Straße).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 2
2. Der Gemeinderat billigt den Entwurf des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 54 „Östlich des Hoffeldrings“ in der heute vorgelegten Form mit Plandatum 14.05.2024 mit etwaigen Ergänzungen und Änderungen und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.06.2024 08:08 Uhr