Amtsniederlegung eines Gemeinderatsmandats


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.06.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister Dr. Matthias Bernhard ist bei diesem Tagesordnungspunkt persönlich beteiligt und kann deshalb an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen. Nach Beschluss des Gremiums übernimmt der Zweite Bürgermeister Alois Holzmaier die Sitzungsleitung.
Mit Schreiben vom 29 Mai 2024 erklärt Frau Daniela Bernhardt, dass sie aus persönlichen Gründen das Ehrenamt als Gemeinderatsmitglied mit sofortiger Wirkung niederlegt.
Nach den einschlägigen gesetzlichen Regelungen ist hierzu seit 2014 die Prüfung, ob ein wichtiger Grund für die Niederlegung vorliegt, durch den Gemeinderat nicht mehr erforderlich, sodass lediglich die Feststellung der Amtsniederlegung zu leisten ist. Hierfür bedarf es eines Gemeinderatsbeschlusses (BayVGH vom 11.2.1976, BayVBl 1976, 341, und Art. 48 Abs. 3 Gemeinde- Landkreiswahlgesetz).
Die Niederlegung des Amtes wird mit dem Zeitpunkt der Bestätigung durch den Gemeinderat wirksam. 

Diskussionsverlauf

Neben dem Bürgermeister übergibt auch der Fraktionsvorsitzende der FWO, 
Stephan Bruhn, einen Blumenstrauß als Zeichen der Anerkennung für die geleistete Arbeit im Gemeinderat.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, den Ersten Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt 
wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP auszuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat stellt die Niederlegung des Ehrenamtes als Gemeinderatsmitglied von Frau Daniela Bernhardt fest und bedankt sich für ihren Einsatz um das gemeindliche Wohl.
Daniela Bernhardt hat als persönlich Betroffenen an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.07.2024 08:26 Uhr