5. Änderung des Flächennutzungsplans für das Baugebiet Am Mitterfeld; Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 23.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 52 „Am Mitterfeld“ zur Schaffung von neuem Baurecht für den Neubau eines Feuerwehrgebäudes, Schaffung von Gewerbe- und Wohnflächen sowie Erweiterung von Baurecht für bestehende Wohngebäude und der neu definierten Nutzungen des südlich angrenzenden Gebietes wird in einem Parallelverfahren die bisherige Nutzungsdarstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ bzw. Grünfläche (Sportplatz) wie folgt geändert:
- Fl.Nr. 168/4, 168/6, 167/2: Mischgebiet (MI)
Fl.Nr. 80 und 80/4 (östliche Teilfläche): Fläche für Gemeinbedarf
Fl.Nr. 79 und 79/4 (jeweils westliche Teilfläche): Mischgebiet (MI)
jeweils Gemarkung Niederaudorf
Hierzu ist eine Flächennutzungsplanänderung erforderlich. Dies ist die fünfte Änderung des 2019 genehmigten Flächennutzungsplans.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Matthias Bernhardt verliest den Sachverhalt. Die anwesende Architektin Frau Belinda Reiser stellt den Geltungsbereich im Bestand und anschließend die geplanten Änderungen vor. Der Bürgermeister erklärt die Hintergründe, u.a. die Anfrage zur Erweiterung des Gebäudes Rosenheimer Str. 116 (Tankstelle) und die damalige Aussage des Landratsamtes Rosenheim. Die Frage aus der Mitte des Gemeinderates, ob sich durch die Flächennutzungsplanänderung im Bereich zwischen Schule und Tankstelle eine Baulücke ergibt, kann der Bürgermeister aufgrund der verschiedenen Gebietsarten der umliegenden Grundstücke verneinen. Bürgermeister Matthias Bernhardt weist darauf hin, dass sich der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung, abhängig vom folgenden TOP, aufgrund von Erweiterung von Gewerbeflächen evtl. noch ändern kann.
Beschluss 1
1. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet östlich der Staatsstraße (Rosenheimer Straße) am nördlichen Ortsausgang von Niederaudorf mit dem im Sachverhalt dargestellten Geltungsbereich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 2
2. Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans mit etwaigen Ergänzungen und Änderungen und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.09.2024 07:40 Uhr