Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 23.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Aufgrund der Errichtung des neuen Feuerwehrgebäudes für Niederaudorf sowie der Schaffung von zusätzlichen Gewerbe- und Wohnflächen soll für das Gebiet östlich der Staatsstraße (Rosenheimer Straße) am nördlichen Ortsausgang von Niederaudorf der Bebauungsplan Nr. 52 „Am Mitterfeld“ aufgestellt werden. Zudem sollen die nördlich angrenzenden Flurnummern 168/4 und 168/6 mit in den Geltungsbereich aufgenommen werden. Hier soll das bestehende Baurecht erweitert und fixiert werden. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke bzw. Teilflächen von Grundstücken östlich der Rosenheimer Straße mit den Flurnummern 168/4, 168/6, 167/2, Gemarkung Niederaudorf, mit einer Fläche von ca. 7.140 m². Auf den beiliegenden Lageplan wird verwiesen. In der heutigen Sitzung soll vorliegender Entwurf diskutiert werden sowie eine ergänzende Alternative mit Erweiterung der bestehenden Abbundanlage mit einem Holz- und Lagergebäude vorgestellt werden.
Diskussionsverlauf
Nach Verlesung des Sachverhalts durch Bürgermeister Matthias Bernhardt erläutert Architektin Frau Belinda Reiser die einzelnen Baufenster und die sich dadurch ergebende Mischnutzung. Diskussionsbedarf besteht wegen der geplanten Lagerhalle im östlichen Bereich. Der Bürgermeister erklärt, dass die Bewegungsflächen erhöht werden sollen, die Zufahrt zur Schule muss berücksichtigt werden. Aus dem Gemeinderat kommen folgende Fragen/Anregungen:
- Man soll die Chance aufgreifen, das Gebiet sauber zu planen.
Es entsteht eine Diskussion über die sehr schmale Straße mit dem östlichen Wendebereich. Vor allem in Hinblick auf die Schule muss das erhöhte Verkehrsaufkommen berücksichtigt werden. Der Gemeinderat ist sich einig, dass die Zufahrt gesichert werden muss.
Die geplante Situierung des Feuerwehrgebäudes direkt an der Ortseinfahrt nach Niederaudorf wird bezweifelt.
Eine Ortseinsicht, vor allem im östlich Bereich am Wendepunkt an der Bahn, an der sich auch eine Wertstoffinsel befindet, wird vorgeschlagen.
Die Größe der Baufenster soll gemäß Planung bleiben, um später mehr Möglichkeiten zur Bebauung zu schaffen.
Frau Reiser geht im Anschluss auf die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans ein. Sie erklärt die Festsetzungen der Reihe nach. Punkt 4, Verkehrsflächen, wird entfallen.
Folgende Änderungen des Bebauungsplanentwurfs haben sich ergeben:
- Darstellung der privaten Verkehrsfläche als Gewerbegebiet zusammenfassend mit der bestehenden Abbundanlage.
- Erweiterte Verkehrsfläche im Süden zur Verbreiterung der Erschließungsstraße.
Hinweis: Der östliche Teil der 5. Änderung des Flächennutzungsplans soll ebenfalls als GE dargestellt werden.
Beschluss 1
Der Erweiterung des bestehenden Zimmereibetriebes mit einer Holzlagerhalle wird zugestimmt. Dies soll entsprechend in den Geltungsbereich des Bebauungsplans aufgenommen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Am Mitterfeld" mit dem sich aus der Diskussion ergebenden Geltungsbereich.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 3
Der Gemeinderat billigt den Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Am Mitterfeld" in der heute vorgelegten Form mit Plandatum 26.07.2024 mit den sich aus der Diskussion ergebenden Ergänzungen und Änderungen und beschließt dessen Auslegung gemäß § 3 und 4 Abs. 1 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.09.2024 07:40 Uhr