Entlastung der Werkleitung für den Jahresabschluss 2022 der Gemeindewerke Oberaudorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 23.07.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 23.07.2024 | ö | beschließend | 8 |
Sachverhalt
Siehe TOP 7, Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2022 und Verwendung des Jahresgewinns.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt gemäß § 6 Absatz 1 Ziffer 7 der Betriebssatzung, den Werkleiter Hubert Paul für das Geschäftsjahr 2022 zu entlasten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.09.2024 07:40 Uhr