Entlastung der Werkleitung für den Jahresabschluss 2022 der Gemeindewerke Oberaudorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.07.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Siehe TOP 7, Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2022 und Verwendung des Jahresgewinns.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 6 Absatz 1 Ziffer 7 der Betriebssatzung, den Werkleiter Hubert Paul für das Geschäftsjahr 2022 zu entlasten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.09.2024 07:40 Uhr