Feststellung der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Oberaudorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 23.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Ergebnis der Jahresrechnung 2022 wurde dem Gemeinderat in der Sitzung am 24.01.2023 bekanntgegeben (Art. 102 Abs. 2 GO). An die Vorlage der Jahresrechnung an den Gemeinderat schließt sich die örtliche Prüfung an, die bis zum 31.12.2023 durchzuführen ist (Art. 103 Abs. 4 GO). Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) hat die örtliche Prüfung der Jahresrechnung gemäß Art. 103 GO in der Zeit vom 27.11. bis 14.12.2023 vorgenommen, die Jahresrechnung 2022 geprüft und das Ergebnis festgestellt. Der Jahresrechnung waren u.a. die nach § 77 Abs. 2 KommHV vorgeschriebenen Unterlagen beigefügt (u.a. Vermögensübersicht, Übersicht über die Schulden und Rücklagen, Rechnungsquerschnitt, Gruppierungsübersicht, Verzeichnis über unerledigte Vorschüsse und Verwahrgelder und ein Rechenschaftsbericht). Der hierzu verfasste Prüfungsbericht vom 13.05.2024 lag in der Gemeindeverwaltung, Kämmerei, Zimmer 16, 1. OG, ab 03.07.2024 zur Einsichtnahme für die Gemeinderatsmitglieder bereit. Dies wurde den Mitgliedern des Gemeinderates am 24.06.2024 mit der Einladung zur nichtöffentlichen RPA-Sitzung am 02.07.2024 bekanntgegeben.
Der Vorsitzende des RPA, Gemeinderatsmitglied Stephan Bruhn, gab den Prüfungsbericht 2022 über die durchgeführte örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 bekannt und erläuterte die einzelnen Prüfungspunkte und Feststellungen.
Insgesamt ist u.a. festzustellen, dass die Ausgaben immer weiter steigen und diese in Zukunft mit höheren Einnahmen kompensiert werden müssen. Kleinere Beanstandungen wurden direkt mit den zuständigen Sachbearbeitern geklärt. Die Bücher wurden sehr sorgfältig geführt. Der Gemeinderat nimmt den Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung zur Kenntnis. Aus dem Gremium erfolgten keine weiteren Fragen mehr.
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung 2022 und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Gemeinderat alsbald, jedoch i. d. R. bis zum 30.06.2023 die Jahresrechnung 2022 in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Der RPA empfiehlt dem Gemeinderat (lt. RPA-Beschluss vom 02.07.2024), die Jahresrechnung 2022 mit dem von der Verwaltung aufgestellten Ergebnis mit Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt von 13.966.715,73 € und im Vermögenshaushalt von 5.365.062,01 € gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen.
Beschluss
Die Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Oberaudorf wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgendem Ergebnis festgestellt:
Einnahmen und Ausgaben Verwaltungshaushalt (VWH)
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13.966.715,73 €
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Einnahmen und Ausgaben Vermögenshaushalt (VMH)
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5.365.062,01 €
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Gesamthaushalt VWH und VMH
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19.331.777,74 €
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Darin ist enthalten:
▪ Zuführungsbetrag vom VWH an den VMH in Höhe von 3.035.192,09 €
(Überschuss des VWH nach § 22 Abs. 1 KommHV)
▪ Zuführung zur allgemeinen Rücklage in Höhe von 969.438,09 €
Die im Haushaltsjahr 2022 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden – soweit sie erheblich sind und die Genehmigungen nicht schon in früheren Beschlüssen erteilt wurden – hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt. Die Ausgaben waren unabweisbar, eine haushaltsmäßige Deckung war jederzeit gegeben. Die nach § 77 Abs. 2 KommHV genannten Unterlagen lagen vor und wurden in die Feststellung mit einbezogen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.09.2024 07:40 Uhr