Gebührenkalkulation Entwässerungseinrichtung ab 01.01.2025 - Hier: Kostenüberdeckungen der Jahre 2018, 2019 und 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.07.2024 ö beschließend 13

Sachverhalt

Die letzte Kalkulation der Abwassergebühren erfolgte im Jahr 2017 für den vierjährigen Kalkulationszeitraum von 2018 bis 2021 (Vorauskalkulation). Das letzte Jahr des vorherigen Kalkulationsendes (hier z. B. 2017) wurde geschätzt und ist grundsätzlich bei der nächsten Kalkulation (ab 2022) mit dem tatsächlichen Rechnungsergebnis nachzukalkulieren. Aufgrund des Neubaus und Sanierung der Kläranlage in den Jahren 2020 bis 2022 und den damit verbundenen Schwierigkeiten zur rechtzeitigen Abrechnung der Baumaßnahme wurde durch den Gemeinderat der aktuelle Kalkulationszeitraum 2018 bis 2021 um weitere drei Jahre bis zum 31.12.2024 verlängert (GR-Beschluss vom 21.12.2021, 25.10.2022 und 28.11.2023). 
In der Jahresrechnung der Gemeinde ergab sich im Verwaltungshaushalt im Unterabschnitt 7000 Abwasserbeseitigung in den Jahren 2017 bis 2023 folgende Kostenunterdeckungen bzw. Kostenüberdeckungen:

Jahr
Kostenunterdeckung €
Kostenüberdeckung
2017
5.024,52 €

2018

68.279,09 €
2019

59.324,79 €
2020

50.515,20 €
2021
70.907,14 €

2022
80.470,22 €

2023

52.175,78 €

Nach Art. 8 Abs. 6 KAG sind Kostenüberdeckungen, die sich am Ende des Bemessungszeitraums ergeben, innerhalb des folgenden Bemessungszeitraums auszugleichen (Muss-Vorschrift). Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden (Soll-Vorschrift). Eine Berücksichtigung von Kostenunterdeckungen erst im übernächsten Kalkulationszeitraum ist ausgeschlossen (hier: Jahr 2017).
Ein Ausgleich von Überdeckungen über die maximale vierjährige Kalkulationsperiode hinaus ist grundsätzlich nicht vereinbar und es ist eine freiwillige Entscheidung des Gemeinderates, ob diese Überdeckungen (hier: 2018 bis 2020) in der (über)nächsten Kalkulationsperiode ab 01.01.2025 berücksichtigt werden. 
Demnach besteht ausgehend von einer geplanten neuen Gebührenkalkulation zum 01.01.2025 eine gesetzliche Ausgleichspflicht bzw. Berücksichtigung von Kostenüberdeckungen grundsätzlich nur für die vier zurückliegenden Jahre (hier: 2021 bis 2024).
Der Ausgleich der Kostenunterdeckung für das Jahr 2017 entfällt, die Kostenüberdeckung 2023 ist bei der Gebührenkalkulation ab 01.01.2025 zu berücksichtigen.
Es wird auf die beiliegende Übersicht über die Kostenunter- und Kostenüberdeckungen des Landratsamtes Rosenheim verwiesen. Der Gemeinderat hat nun zu entscheiden, ob die Kostenüberdeckungen der Jahre 2018 bis 2020 bei der neuen Gebührenkalkulation ab 01.01.2025 zu berücksichtigen sind oder in die neue Kalkulation nicht mit einbezogen werden.
Fragen aus dem Gremium werden vom 1. Bürgermeister und der Verwaltung beantwortet.

Beschluss

Die Kostenüberdeckungen bei der Entwässerungseinrichtung der Jahre 2018, 2019 und 2020 von insgesamt 178.119,08 € sind bei der neuen Kalkulation der Abwassergebühren ab 01.01.2025 mit einzubeziehen und demnach zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.09.2024 07:40 Uhr