Das Bundesverfassungsgericht erklärte die bisherige Berechnungsgrundlage der Grundsteuer 2018 für verfassungswidrig. In der Folge erließ der Bayerische Landtag das Bayerische Grundsteuergesetz. Mit diesem Gesetz wird für alle Grundstücke in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell ab 01.01.2025 umgesetzt. Die Reform der Grundsteuer soll laut Bundes- und Landespolitik möglichst aufkommensneutral erfolgen. Aufkommensneutralität bedeutet, dass die Gemeinde nach Umsetzung der Reform ihr Grundsteueraufkommen insgesamt stabil halten kann, also im Jahr 2025 ähnlich viel an Aufkommen aus der Grundsteuer hat wie in den Jahren vor der Reform. Es gibt aber keine gesetzliche Pflicht zur Aufkommensneutralität! Allerdings kann es notwendig sein, unabhängig von der Reform die Grundsteuereinnahmen im Jahr 2025 insgesamt angemessen anzuheben. Reichen die Finanzmittel zur Erfüllung der anstehenden Aufgaben nicht aus, müssen bei Bedarf auch Mehreinnahmen aus der Grundsteuer durch höhere Hebesätze generiert werden. Schließlich sind die Gemeinden gesetzlich verpflichtet, ihre Haushalte auszugleichen.
Da die bisherigen Hebesätze mit Ende des aktuellen Veranlagungszeitraums, d.h. zum 01. Januar 2025 automatisch ihre Gültigkeit verlieren, müssen wir noch im Kalenderjahr 2024 neue Hebesätze festlegen. Nach Informationen durch die Finanzbehörden werden zurzeit bereits fehlerhafte Messbescheide und Einsprüche (ca. 10 % aller Bescheide) bearbeitet. Diese Bescheide stellen eine nicht zu verachtende Unbekannte bei der Abschätzung der Einnahmen dar. Diese müssen bei der Festsetzung der Hebesätze unbedingt beachtet werden.
Aktueller Stand 11.07.2024: Grundsteuer B – Pflichtige 2620, davon noch nicht abgegebene ca. 420 Grundsteuerpflichtige.
Ist-Einnahmen Grundsteuer B 2023: 684.265 €
Ist-Einnahmen der bereits erhaltenen GrSt-Messbescheide ab 2025: 661.467 €
Ist-Einnahmen der 420 noch ohne GrSt-MB ab 2025: 120.000 € nach bisherigem Meßbetrag – Beträge ab 2025 noch nicht bekannt.
Vergleich Messbetrag für die 2.200 bereits festgesetzten Pflichtigen Stand jetzt.
310% - 661.467 € 320% - 682.804 € 330% 704.142 €
Unbekannte!
1. Einsprüche – Messbeträge werden erfahrungsgemäß bei stattgegebenen Einsprüchen vor allem vermindert - ca. 10% der Bescheide fehlerhaft (Schätzung Finanzamt)
2. 420 noch nicht abgegebenen Erklärungen.
Die neuen Hebesätze müssen auf alle Fälle noch im Kalenderjahr 2024 festgelegt werden. Der Bayerische Gemeindetag empfiehlt die Hebesätze durch eine sogenannte Hebesatzsatzung festzulegen.