Garagen- und Stellplatzsatzung Oberaudorf; Vorbesprechung Änderungen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 22.10.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In den vorhergegangenen Sitzungen des Gemeinderates war das Thema Standort Oberaudorf im Hinblick auf die Geschäftsbetriebe im Dorf ein fortgesetzter Diskussionspunkt. Es war unstrittig, dass Oberaudorf seine Attraktivität für Gewerbetreibende steigern muss.
Viele Gemeinderatsmitglieder verwiesen dabei auf die ungünstigen gesamtdeutschen Bedingungen, wegen des überbordenden Bürokratismus und den zahlreichen Anforderungen, die der Selbstständige zu erfüllen habe, um überhaupt geschäftstätig zu werden. Dies wurde als hemmendes Element für das Eigenengagement angesehen. Die Verwaltung nimmt diese Aussagen ernst und versucht nun selbst Hinderungsgründe für eine selbstständige Tätigkeit in Oberaudorf abzubauen.
Ein Punkt dabei betrifft die verpflichtenden Stellplätze bei Ladenlokalen, Wirtschaften und Hotels. Hier werden bei Erweiterungen und Umbauten, die aus dem Bestandschutz fallen, aufgrund der Gemeindesatzung oftmals neue Parkplätze notwendig. Diese können schon aufgrund der örtlichen Lage mancher Betriebe nicht hergestellt werden. Eine entsprechende Ablöse würde hier fällig, die aber wiederum geeignet ist, das Engagement der Betreiber von vorneherein zu behindern.
Die Verwaltung schlägt vor, dass hier eine Öffnungsklausel in die Satzung eingebaut wird, insofern sich geeignet öffentliche Parkplätze in der Nähe befinden. Genau diese wurden ja angelegt, um den Publikumsverkehr im Dorf aufzunehmen. Ausdrücklich gilt die Öffnungsklausel aber nicht für eine dauerhafte Belegung von Parkplätzen. Auch vor dem Hintergrund der Flächenversiegelung scheint eine Öffnung in der Satzung sinnvoll.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt erläutert einleitend die aktuelle Problematik, auch in Bezug auf den vor kurzem behandelten Antrag auf Nutzungsänderung (Erweiterung) einer Physiotherapiepraxis. Auf Nachfrage bestätigt er, dass es nur den Stellplatzbedarf von Gewerbetreibenden im Innenbereich des Dorfes betrifft. Aus der Mitte des Gemeinderates wird angeregt, ein einheitliches Konzept zur Parkraumbewirtschaftung zu erarbeiten sowie die geplanten Änderungen auch auf soziale Nutzungen auszuweiten. Letztendlich ist sich der Gemeinderat einig, in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates Vorschläge und Ideen zur entsprechenden Änderung der Garagen- und Stellplatzsatzung zu diskutieren.
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Satzungsänderungsvorschlag zu erarbeiten, der den Parkplatzbedarf für Kundenverkehr in der Satzung neu regelt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.11.2024 10:03 Uhr