Verschiedenes, Bekanntgaben, Aus dem Gremium
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 22.10.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauvorhaben Rosenheimer Straße 27, Anwendung der Ortsgestaltungssatzung
Da sich Herr Karl Gfäller bezüglich eines Beschlusses zur einem Bauvorhaben, das der Bau- und Straßenausschuss als nicht mit der Ortsgestaltungssatzung vereinbar abgelehnt hatte, beim Ersten und Zweiten Bürgermeister grundsätzlich über die Verfahrenspraxis erkundigt hat, gibt der Bürgermeister hierzu folgendes bekannt:
Der Antrag entsprich nicht der Ortsgestaltungssatzung, daher war eine Zustimmung im Bauausschuss ausgeschlossen. Die Verwaltung, also das Bauamt und ich, haben diesen Antrag und auch aufgrund anderer gleichartiger Anträge, im Gemeinderat über die Frage diskutieren lassen, ob in die Ortsgestaltungssatzung eine Öffnungsklausel für Dachterrassen im 1. OG eingebaut werden solle. Dies wurde mit großer Mehrheit durch den Rat abgelehnt.
Aufgrund dieser Grundsatzentscheidung des Rates sehen wir im Moment keine Basis dafür, das Vorhaben erneut zur Entscheidung vorzulegen, da sich weder an der Planung noch an den rechtlichen Grundlagen etwas verändert hat. Bau wäre Satzungskonform.
Das Gremium ist mehrheitlich der Meinung, dass die Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung durchwegs eingehalten werden müssen. Die Satzung wurde zur Erhaltung des typischen Ortsbildes von Oberaudorf entwickelt und sollte deshalb nicht aufgeweicht werden.
Sachstand Verkehrsberuhigungsmaßnahmen Ortsdurchfahrt Niederaudorf Die Planungen für eine Bushaltestelle mit Fahrbahnverschmälerung und einer Querungsinsel sind bereits in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt. Evtl. kommt auch eine Fußgängerampel in Betracht.
Es ist ein Gehweg vom neuen Feuerwehrhaus zur Einmündung Einfangstraße geplant. Über den Verfahrensfortgang wird weiter berichtet.
Datenstand vom 27.11.2024 10:03 Uhr