Wie im Halbjahresbericht TOP 3 bereits erläutert, haben sich die Stromhandelspreise nach den extremen Ausschlägen in 2022 (Energiekrise aufgrund des Krieges in der Ukraine) in 2023 und 2024 wieder deutlich entspannt, wenn auch weiterhin auf einem hohen Niveau.
Die Strompreise für die Vertriebskunden der Gemeindewerke Oberaudorf wurden im meistgewählten Tarif GEWO zum 01.01.2023 aufgrund der Energiekrise 2022 um rund 23 % erhöht. Nachdem ab 2023 die Preise an den Energiehandelsmärkten wieder etwas nachgaben, erfolgte zum 01.01.2024 wiederum eine Senkung um ca. 15 %.
Als Stromlieferant benötigen die Gemeindewerke für Ihre Vertriebskunden in 2025 rund 10,61 Mio. kWh (Prognose), von welchen rund 8,65 Mio. kWh über die KOS Energie GmbH bereits beschafft wurden (Beschaffungsstrategie über 3 Jahre im Voraus). Die restlichen 1,96 Mio. kWh bzw. 18,5 % beabsichtigt die Werkleitung in 2025 unterjährig zu beschaffen, insbesondere auf dem Spotmarkt. Entsprechende Empfehlungen werden auch von der KOS Energie GmbH ausgesprochen. Von Januar bis September 2024 lagen die Spotmarktpreise für Grundlast (Base) im Mittel bei 71,6 €/MWh und somit deutlich unter den Terminmarktpreisen für 2025.
Leider werden zum 01.01.2025 die staatlichen Umlagen wieder erhöht. Ein Hauptgrund hierfür ist, dass die Bundesnetzagentur eine Festlegung für die finanzielle Entlastung von Stromnetzen getroffen hat, welche hohe Mehrkosten aufgrund der Integration von regenerativer Energieerzeugungsanlagen haben. Dies trifft insbesondere für norddeutsche Stromnetzbetreiber mit einem hohen Windkraftanteil zu. So sinken z. B. bei der Schleswig-Holstein Netz GmbH zum 01.01.2025 die Netzentgelte für einen Kunden mit 3.000 kWh/a um 27 % von 16,48 ct/kWh auf 12,06 ct/kWh (ohne USt).
Hingegen ist für Netzbetreiber wie den Gemeindewerken Oberaudorf, welches ein weitverzweigtes Stromnetz mit niedriger Anschlussdichte unterhalten, keine Entlastung vorgesehen, wenn der Anteil der installierten Leistung der erneuerbaren Energieerzeuger im Vergleich zur Netzlast zu niedrig ist. Dies ist unverständlich, da auch bei den Gemeindewerken hohe Netzkosten und somit hohe Netzentgelte vorliegen (in 2025 15,42 ct/kWh, ohne USt, bei 3.000 kWh/Jahr).
Die Kosten aus der Entlastung von Stromnetzbetreibern mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien werden auf alle Stromkunden über die § 19 StromNEV-Umlage verteilt. Alle staatlichen Umlagen zusammen betragen ab dem 01.01.2025 netto 2,651 ct/kWh (bzw. 3,155 ct/kWh inkl. USt).
Die EEG-Umlage wurde bis Mitte 2022 und die Umlage abschaltbare Lasten bis Ende 2022 erhoben. Die verbleibenden drei Umlagen (§ 19 StromNEV, Offshore und KWKG) sind vom Netzbetreiber an den Übertragungsnetzbetreiber abzuführen.
Insgesamt erhöhen sich die Umlagen zum 01.01.2025 um 1,282 ct/kWh (inkl. USt). Bei einem Netzabsatz von 12,6 Mio. kWh sind dies immerhin rund 160.000 €.
Den Kostendruck weiter erhöht hat die plötzliche Streichung der Zuschüsse für die Übertragungsnetzbetreiber, welche die Bundesregierung im Dezember 2023 kurzfristig beschlossen hat. Hierdurch steigen bei den Gemeindewerken die vorgelagerten Netzkosten von 389,0 T€ in 2023 auf voraussichtlich 574,2 T€ in 2024 (+ 185 T€). 2025 werden die vorgelagerten Netzkosten ca. 559,8 T€ betragen.
Die Kostenprüfung für die 4. Regulierungsperiode der Stromnetzbetreiber steht inzwischen kurz vor dem Abschluss. Nach dem letzten Kenntnisstand (E-Mail der Landesregulierungsbehörde vom 26.09.2024) können die Gemeindewerke Oberaudorf als Stromnetzbetreiber mit anerkennungsfähigen Netzkosten von jährlich ca. 1,606 Mio. € rechnen, welche die Grundlage für die Erlösobergrenze bilden. Mit diesen zugestandenen Netzkosten gehen die Gemeindewerke davon aus, dass in den Jahren der 4. Regulierungsperiode von 2024 bis 2027 die Einnahmen aus den Netzentgelten ausreichend sind.
In Vorbereitung für den Wirtschaftsplan 2025 wurde von den Gemeindewerken bereits ein Erfolgsplan für 2025 entworfen. Mit Berücksichtigung der zu erwartenden Erträge und Aufwendungen aus dem Stromverkauf, den Strom-Netzentgelten, dem Wasserverkauf sowie den Beteiligungen und aufzulösenden Rückstellungen rechnen die Gemeindewerke für 2024 mit einem deutlichen und 2025 mit einem moderaten Jahresüberschuss.
Insofern spricht sich die Werkleitung dafür aus, die Strompreise bei den Tarifkunden (GEWO-Tarife sowie Grund- und Ersatzversorgung) stabil zu halten und zum 01.01.2025 keine Preisänderung vorzunehmen. Hierbei wird auch der Situation Rechnung getragen, dass im Falle einer Preiserhöhung wieder mehr Kunden zu anderen Stromlieferanten wechseln würden.
Sollten unerwartete Ereignisse eine unterjährige Preisanpassung erforderlich machen, wird auf diese Möglichkeit in den aktuell gültigen Preisblättern bereits hingewiesen.
Hingegen sollen die Sondervertragskunden einen gegenüber 2025 etwas günstigeren marktaktuellen Energiepreis aufgrund der etwas zurückgegangenen Stromhandelspreise angeboten bekommen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Sondervertragskunden ein Angebot für den reinen Energiepreis erhalten, wobei die sonstigen Strompreisbestandteile Netzentgelte, Umlagen, Stromsteuer und Konzessionsabgabe zusätzlich in der jeweils aktuellen Höhe abgerechnet werden. Die Netzentgelte steigen bei den Sondervertragskunden zum 01.01.2025 im Schnitt um 7,4 %, die Netzumlagen, wie oben beschrieben, um ca. 1,1 ct/kWh (ohne USt).