Nach § 7c Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) dürfen Stromversorgungsunternehmen mit Netzbetrieb, wie die Gemeindewerke Oberaudorf und als juristische Person auch die Gemeinde Oberaudorf, weder Eigentümer von Ladepunkten für Elektromobile sein noch diese Ladepunkte verwalten oder betreiben. Nach Auffassung des Bundeswirtschaftsministeriums und der Bundesnetzagentur dürfen diese Unternehmen ab Anfang 2025 keine Ladesäulen mehr in ihrer Gesellschaft betreiben.
Aufgrund dieses rechtlichen Hintergrundes war es erforderlich, den Aufbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur und anderer Themen im Energiebereich (z. B. Stromspeichersysteme) in eine Tochtergesellschaft auszulagern.
Daher beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung am 23.07.2024 die Gründung der Energiewelten Oberaudorf GmbH. Die Gründung erfolgte am 30.07.2024 durch die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages (Satzung).
Gegenstand des Unternehmens gemäß § 2 der Satzung sind Aufbau und Betrieb von Elektroladeinfrastruktur, Energieerzeugung und Energiespeicherung sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Versorgungswirtschaft für die Gemeinde Oberaudorf und die Gemeindewerke Oberaudorf.
Gemäß § 5 der Satzung beträgt das Stammkapital der Gesellschaft 25.000 €, welches von der Alleingesellschafterin Gemeinde Oberaudorf (Eigenbetrieb Gemeindewerke Oberaudorf) zu übernehmen ist.
Erstes Ziel der Energiewelten Oberaudorf GmbH ist jetzt die Errichtung von öffentlichen Ladesäulen in Oberaudorf. Mit dieser Maßnahme verfolgen die Gemeindewerke mehrere Ziele. So wollen sie über die neue Tochtergesellschaft dem in den vergangenen Jahren rückläufigen Stromabsatz entgegenwirken, die Elektromobilität in der Region fördern und in dem neuen Geschäftsfeld in einigen Jahren auch Gewinne erzielen.
Zur Vorbereitung der Investition in eine öffentliche Ladeinfrastruktur nahm die Energiewelten Oberaudorf GmbH ab dem 01.08.2024 an einem bayerischen Förderprogramm für öffentliche Ladesäulen teil (4. Förderaufruf für „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0“ des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie).
Es wurden 5 Förderanträge gestellt, wobei 4 Vorhaben mit jeweils einem Zuschuss bis zu einer Höhe von 45.000 € pro Ladesäule mit je 2 Ladepunkten bewilligt wurden.
Für die Beschaffung von 5 Ladesäulen startete die Energiewelten Oberaudorf GmbH am 01.10.2024 eine beschränkte Ausschreibung.
Nach der Auswertung von 4 abgegebenen Angeboten ist geplant, bei geeigneter Witterung noch bis Jahresende die erste Anlage in Niederaudorf aufzustellen. Die weiteren vier Ladesäulen sollen dann in 2025 in Oberaudorf folgen.
Das Investitionsvolumen ist wie folgt zu veranschlagen (Beträge netto ohne USt):
Investition
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Kosten ca.
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Lieferung und Netzanschluss
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- Lieferung von vier Ladesäulen mit einer Anschlussleistung von je 200 kW und einer Ladesäule mit einer Anschlussleistung von 150 kW (vergl. TOP 8):
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250.000 €
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- Aufwand für den Netzanschluss von 5 Ladesäulen (Tiefbau, Kabel, Arbeit)
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50.000 €
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- Baukostenzuschuss an Netzbetreiber für Anschlussleistungen über 30 kW (4 x 170 kW + 1 x 120 kW) x 160 €/kW
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128.000 €
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Zwischensumme Herstellungskosten
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428.000 €
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Erwartete Zuwendungen Förderprogramm
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- Zuwendung für die Lieferung von 4 Ladesäulen (4 x 47.800 €, 50 %)
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- 95.600 €
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- Zuwendung für den Netzanschluss mit BKZ (4 x 170 kW x 160 €/kW + 40.000 €) x 50 %, max. 10.000 € je Ladesäule (NS-Stromnetz)
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- 40.000 €
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Zwischensumme Förderung
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- 135.600 €
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Herstellungskosten abzüglich Förderung
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292.400 €
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Für die geplanten Investitionen in Ladesäulen sowie für deren Betrieb und Unterhalt benötigt die Energiewelten Oberaudorf GmbH eine ausreichende Finanzausstattung. Bei den geförderten Investitionen ist weiterhin zu berücksichtigen, dass der Eingang der in Aussicht gestellten Zuwendungen zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen wird.
Daher soll die Energiewelten Oberaudorf GmbH von den Gemeindewerken Oberaudorf ergänzend zur Stammeinlage gemäß Satzung von 25.000 € eine Kapitalrücklage von 325.000 € erhalten und ihr zusätzlich eine Kreditlinie von 150.000 € zu einem Zinssatz von 2,5 % gewährt werden. Mit der Kreditlinie soll insbesondere die erwartete Förderung zwischenfinanziert werden, da diese erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung stehen wird.
Diese Vorgehensweise wurde mit der Steuerkanzlei Dr. Storg GmbH abgestimmt.