Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 17.12.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Von verschiedenen Mitgliedern des Gemeinderates wurde der Wunsch an die Verwaltung herangetragen, die Situation um das Gebäude Kaiserblick und das Knoll Anwesen weiter voranzutreiben, um hier eine für das Dorf wichtige strategische Entwicklung anzustoßen. Diesen Wunsch teilt die Verwaltung.
Die Anwesen Kaiserblick und Knoll gehören momentan der Gemeinde Oberaudorf, ein Verkauf mit Zweckbindung ist daher jederzeit möglich. Zur Wahrung der Interessen der Gemeinde sieht die Verwaltung zwei Punkte als zwingend notwendig an. Zum einen ist dies die Arrondierung des Grundstückes Kaiserblick (Fl.-Nr. 125), in dem Sinne, dass das Grundstück 125 bis auf die Grenzlinie des Grundstücks 118 (Grundschule Oberaudorf) erweitert wird. Dies ist aufgrund der Zugänglichkeit des Grundstückes notwendig.
Weiterhin wurde uns durch die für das ISEK verantwortliche Architektin, Frau Konrad, mitgeteilt, dass eine Tiefgarage im Bereich des Knoll Anwesens ein Kernbestandteil für die weitere Innenentwicklung von Oberaudorf ist, da mit dieser Parkflächen im Bereich des Rathausplatzes freigestellt werden können, um hier eine strategisch sinnvolle Entwicklung einzuleiten.

Unter Berücksichtigung dieser Sachverhalte ist ein weiterer Rahmenparameter zu bedenken. Das Anwesen Kaiserblick wurde von der Gemeinde erworben, um a) Flächen für den Schulausbau zu generieren. Dieser Punkt ist mit der Abtrennung und Erweiterung der Fl.-Nr. 125 adressiert. Weiterhin sollte b) das Gebäude in der äußeren Wirkung und der inneren Nutzung (Hotel und Gastronomie) erhalten bleiben. Dies wäre bei einem Kaufvertrag dezidiert zu vereinbaren. Die Verwaltung steht nach wie vor und vor allem vor dem Hintergrund der Stützung und weiteren Attraktivitätssteigerung des Tourismus in Oberaudorf, vor dieser, beim Kauf, formulierten Zielsetzung. Die Hinzunahme des Knoll Anwesens in den Verkauf erklärt sich wie folgt. Ein Investor zur anteiligen Errichtung einer Tiefgarage wird sich u.U. finden lassen, allerdings sehen wir mehr Entwicklungspotential an dieser Stelle, die ebenfalls dazu geeignet ist, den Tourismus zu fördern. Wir sehen hier die Möglichkeit zur Errichtung einer kombinierten Hotel/Gastronomie-Nutzung, die auf der Tiefgarage aufbaut. Der Vorteil für die Gemeinde erklärt sich in der Tatsache, dass sie für das Projekt Tiefgarage nicht als alleiniger Investor auftreten müsste und zudem noch Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf erzielen könnte. Aufgrund fehlender Maße der genehmigungsfähigen Baukörper im Bereich Knoll Anwesen kann ein touristisches Objekt aber nur in Kombination mit den Liegenschaften Kaiserblick und Knoll Anwesen nachhaltig sein. Ebenso spricht eine einheitliche Ausrichtung der zu entwickelnden touristischen Nutzung für eine kombinierte Veräußerung.
Wir verweisen, dass auch bei letzter Sitzung der Gewerbetreibenden im Fremdenverkehr eindeutig auf den Attraktivitätsverlust des Standorts Oberaudorf durch einen Rückgang der gastronomischen Betriebe verwiesen wurde. Diese Hinweise kommen mitunter auch von Oberaudorfer Gastronomen selbst, die an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit operieren. Zudem ist von den Gewerbetreibenden im Allgemeinen bekannt, dass die Touristen das Geschäft am Ort erheblich stützen. Die Gemeinde hat durch den Erwerb des Anwesens Kaiserblick und des vormaligen Erwerbs des Knoll Anwesens nun die Möglichkeit, hier richtungsweisend einzugreifen und mit einer zweckgebundenen Veräußerung die für Oberaudorf notwendigen Entwicklungen voranzutreiben.
Ich weise darauf hin, dass der Kauf und Verkauf von Grundstücken für Gemeinden in meinen Augen nur dann sinnvoll ist, wenn die Gemeinde in Entwicklungen eingreifen möchte und diese dann auch vollzieht. Um dies weiterhin tun zu können, ist der Verkauf von Grundstücken notwendig, wenn Einigkeit über den künftigen Nutzungszweck besteht. Der Verkauf ermöglicht es der Gemeinde in der Folge an anderer Stelle wieder strategisch durch Zukäufe (z.B. Kloster Reisach) tätig zu werden. Dieser wichtige steuernde Aspekt fällt bei zu langer Haltedauer weg, da die liquiden Mittel für Zukäufe dann nicht vorhanden sind. Zudem wird auf die Degradation des Anwesens Kaiserblick, bei zu langer Nutzungsaufgabe, hingewiesen. Auch dies kann im Sinne der Werthaltigkeit nicht im Interesse der Gemeinde Oberaudorf liegen.
Diskussionsverlauf
Nach Vorstellung des Sachverhalts durch den Ersten Bürgermeister entfacht sich im Gremium eine umfangreiche Diskussion.
Aus der Mitte des Gremiums wird zunächst darauf hingewiesen, dass besonders darauf geachtet werden muss, dass für den Bedarf der Schulentwicklung genügend Grundstücksfläche bei der Gemeinde verbleiben muss.
Danach wird dabei mehrmalig die Frage gestellt, ob die Objekte gemeinsam zum Verkauf angeboten werden sollen. Dazu wird von verschiedenen Ratsmitgliedern die Meinung vertreten, dass Investoren die Gelegenheit gegeben werden muss, alle Entwicklungsmöglichkeiten prüfen zu können.
Eine Mehrheit der Ratsmitglieder bekennt sich auch klar zur einer touristischen Weiterentwicklung des Ortes. Es wird in einer Überplanung der anzubietenden Objekte auch die Möglichkeit gesehen, die nicht zufriedenstellende Situation des Rathausplatzes im Sinne einer positiveren Gestaltung zur attraktiven Ortsmitte in Angriff zu nehmen. Das entspricht auch den ersten Empfehlungen der mit dem ISEK beauftragten Facharchitektin. Hier bietet sich die Errichtung einer Tiefgarage auf dem Knollgrundstück als gute Lösung an. Durch eine aufgeteilte Nutzung können sich die notwendigen Investitionskosten für die Gemeinde stark verringern.
Mit den Kauf der Anwesen Knoll und Kaiserblick konnte die Gemeinde Vorhaben, die dem Ortsbild und der Ortsentwicklung geschadet hätten, abwehren und sich selbst in die Lage versetzen, eine positive Gestaltung anzustoßen. In diesem Zusammenhang wurden im Gemeinderat bereits mehrere Vorschläge angesprochen. Zu konkreten Projekten ist es aber auch unter Berücksichtigung der Anliegen aus der Nachbarschaft bisher nicht gekommen. Auch die strengen Auflagen aus dem Gerichtsurteil, das zur baulichen Nutzung des Knoll-Grundstückes ergangen ist, schränken größte Entwicklungen in diesem Bereich deutlich ein. Deshalb sollte eine Bebauung auf der selben Grundfläche einer angedachten Tiefgarage vorrangig geprüft werden.
In diesem Sinne ist es jetzt aber auch wieder an der Zeit, dass die investierten Mittel wieder dem Gemeindehaushalt zufließen und für weitere Entwicklungen zur Verfügung stehen. Aus dem Gremium wird deshalb auch bemerkt, dass gerade beim Knollanwesen und den vorgelagerten Grundstücken auch für benachbarte Interessenten viel Zeit eingeräumt wurde, um hier selbst tätig zu werden. Diese Zeit ist leider ungenutzt verstrichen und der nun eingetretene Zustand sollte nicht dauerhaft bestehen bleiben.
Grundsätzlich ist die Mehrheit des Gemeinderats deshalb der Meinung, dass mit dem Vorschlag des Bürgermeisters ein Start in eine neue Entwicklung erfolgen soll. Es wird sich zeigen, welche weiteren Schritt sich dann daraus ergeben.
Der Gemeinderat wird dann Zug um Zug die angedachten Konzepte analysieren und abwägen, welche Lösungen im Sinne der Allgemeinheit umgesetzt werden können.
Dazu werden noch viele Befassungen notwendig werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, den Verkauf der Anwesen Kaiserblick und Knoll Anwesen für das Bieterverfahren vorzubereiten. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, den Wert der Grundstücke zu bewerten, einen Kaufvertrag aufzusetzen der eine rechtliche Verpflichtung zur Nutzung der Anwesen als Hotel/Gastronomiebetriebe beinhaltet, der zudem die Verpflichtung zur Errichtung einer gemeinsamen Tiefgarage beinhaltet und der sicherstellt, dass das Anwesen Kaiserblick in seiner jetzigen Anmutung erhalten bleibt (die Kubatur, aber nicht die Gestaltung betreffend). Zudem wird die Verwaltung beauftragt, eine Neuvermessung des Grundstücks Fl.-Nr. 125 einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3
Datenstand vom 29.01.2025 08:19 Uhr