Information über den Sachstand Breitbanderschließung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.12.2024 ö informativ 8

Sachverhalt

Der Gemeinderat wurde in seiner Sitzung am 25.07.2023 über den Sachstand der Breibanderschließung informiert. Dabei wurde auch die durch eine Förderung abgedeckte Beratungsleistung für die Erkundung der Teilnahme an den Förderprogrammen des Landes und Bundes beschlossen.
Zunächst musste leider festgestellt werden, dass die Förderfähigkeit von Oberaudorf für einen allgemeinen Ausbau des Glasfasernetzes nicht erreicht werden kann, da die Versorgung in den Hauptgebieten als ausreichend anzusehen ist. Leider zeichnet sich auch ab, dass die Telekom aller Wahrscheinlichkeit nach ihrer Absichtserklärung, den eigenwirtschaftlichen Ausbau des Glasfasernetzes in unserem Ortsgebiet flächendeckend im Jahr 2025 durchzuführen, nicht nachkommen wird. Dieser Ausbau könnte nun um mehrere Jahre nach hinten verschoben werden. Laut Auskunft des Breitbandzentrums Bayern verfügt Oberaudorf über ca. 70 % Netzabdeckung im ausreichenden Standard für schnelles Internet und zählt damit nicht zu den vorrangigen Fördergebieten.
In der weiteren Ausschau nach Förderungen ist es uns aber jetzt gelungen, im Rahmen des Lückenschlussprogramms der Gigabit 2.0 Richtlinie eine Zusage für die Förderung des Ausbaus des gesamten Gebiets des Kleinen Berges und für das Hocheck zu erreichen.
Die Fördersumme liegt hier bei den Bunddesmitteln bei 500.000 €, hinzu kommt bei Umsetzung des Vorhabens eine Kofinanzierung des Landes von 400.000 €, die ebenfalls bereits bestätigt wurde. Zusätzlich müssten aber dann von den Anschlussnehmern und der Gemeinde die Aufstockung zur Erreichung der Investitionssumme von 100.000 € übernommen werden. Es sind insgesamt 58 Anwesen, die dann mit Glasfaserkabel versorgt werden können.

Das Verfahren geht nun in die Ausschreibung, aus deren Ergebnis dann hervorgehen wird, ob eine Umsetzung des Ausbaus und damit eine einhergehende Inanspruchnahme der Fördermittel verhältnismäßig ist. Es muss ein Betreiber gefunden werden, der die Breitbandanschlüsse nach der Erstellung der Infrastruktur dauerhaft anbietet.
Dazu wurde aufgrund der komplizierten Vergaberichtlinien nun auch eine Fachanwaltskanzlei beauftragt, die das Verfahren begleitet und dafür sorgt, dass sich kein unüberschaubares Projekt entwickelt.

Für eine evtl. Auftragsvergabe ist dann der Gemeinderat zuständig. Sobald sich abzeichnet, dass das Projekt im verhältnismäßigen Umfang durchführbar ist, wird der Gemeinderat noch umfassend informiert.

Diskussionsverlauf

Die Fragen aus dem Gremium werden beantwortet.  

Datenstand vom 29.01.2025 08:19 Uhr