Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für die Gemeinde Oberaudorf – Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen durch Abwägung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.12.2018 ö beschließend 2

Beschluss

Nach Berücksichtigung der Stellungnahmen erfolgt gemäß BauGB eine Planänderung. Die notwendigen Änderungen und Ergänzungen werden in eine neue Planfassung mit aufgenommen. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, das Verfahren gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB fortzuführen, d.h. den Planentwurf erneut, jedoch verkürzt auszulegen mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen vorgebracht werden können.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.12.2018 08:54 Uhr