Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für die Gemeinde Oberaudorf – Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen durch Abwägung
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 04.12.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 04.12.2018 | ö | beschließend | 2 |
Beschluss
Nach Berücksichtigung der Stellungnahmen erfolgt gemäß BauGB eine Planänderung. Die notwendigen Änderungen und Ergänzungen werden in eine neue Planfassung mit aufgenommen. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, das Verfahren gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB fortzuführen, d.h. den Planentwurf erneut, jedoch verkürzt auszulegen mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen vorgebracht werden können.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.12.2018 08:54 Uhr