Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Vier-Familienhauses mit Stellplätzen und Garagen, Talweg, Fl.Nr. 328/12, Gemarkung Oberaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Umwelt- und Straßenausschuss, 11.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Straßenausschuss Sitzung des Bau-, Umwelt- und Straßenausschuss 11.04.2019 ö beschließend 3

Beschluss

Das Vorhaben ist bauplanungsrechtlich nicht zulässig. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 25 „Am Talweg“ kann das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden. Der Bau-, Umwelt- und Straßenausschuss kann sich jedoch eine Bebauung in der vorgestellten Form vorstellen. Hierzu ist ein gesonderter schriftlicher Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Dies soll dem Antragsteller so mitgeteilt werden. Über eine mögliche Bebauungsplanänderung entscheidet der Gemeinderat. Sonstige schriftliche Verträge und Vereinbarungen bleiben davon unberührt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.05.2019 10:50 Uhr