Offenlegung von Geschäftsberichten vor dem Gemeinderat


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Gemeinderates, 29.09.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 29.09.2015 ö beschließend 4

Sachverhalt

Im Zuge der Debatte über den Jahresabschluss der Gemeindewerke hat der Werkausschuss in seiner Sitzung vom Juli 2015 die Verwaltung beauftragt zu prüfen,  „in welcher Form eine Vorlage von Geschäftsberichten privater Gesellschaften für das zuständige Gremium ermöglicht werden kann“.
Nach der bisher gehandhabten Praxis wurden Jahresabschlüsse und Prüfberichte den Mitgliedern des Prüfungsausschusses auf Anfrage hin zur Einsichtnahme vorgelegt. Im Zuge der letzten Prüfung wurde jedoch nur vom Vorsitzenden von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Ergänzend wurde eine Stellungnahme beim zuständigen Referatsleiter des Bayerischen Gemeindetages eingeholt.
Dieser verweist zum einen auf die Kontroll- und Auskunftsrechte nach § 166 HGB und § 51a GmbHG, hebt aber auch die Verschwiegenheitspflicht hervor. Auf Rückfrage hin unterstreicht er, dass dem Gemeinderat in Wahrung seines Kontrollrechtes, notwendigerweise der Zugang zu den entsprechenden Informationen über den BGM ermöglicht werden muss. Zum Zwecke der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen, sollten die Abschlüsse keinesfalls kopiert oder in sonstiger Form weitergegeben werden. Auch schlägt er vor, der Gemeinderat möge aus seiner Mitte einen geeigneten Personenkreis mit der Wahrung seiner Interessen beauftragen. In anderen Kommunen sind dies z.B. die Fraktionsvorsitzenden, der Finanzausschuss, der zuständige Werkausschuss oder, wie gehandhabt der Rechnungsprüfungsausschuss.

Diskussionsverlauf

Der vorgelegte Beschlussentwurf fand grundsätzlich die mehrheitliche Zustimmung des Gremiums, strittig war die Frage, ob dieser inhaltlich noch vorgegeben werden sollte. Da dies aber dem Rechnungsprüfungsausschuss vorbehalten bleiben soll und es in der heutigen Abstimmung lediglich um die damit zu betrauenden Personen aus dem Gemeinderat gehen soll, wird deren Vorgehensweise nicht festgelegt.
 

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss in Wahrung seiner Interessen damit, soweit dieser eine Notwendigkeit darin erkennt, im Zuge der jährlichen Rechnungsprüfung, auch die Prüfberichte und Jahresabschlüsse derjenigen Firmen, an welchen die Gemeinde/ Gemeindewerke eine Beteiligung hält und die eine private Rechtsform besitzen, einzusehen und zu prüfen. Die Verwaltung wird angehalten, diese Unterlagen den entsprechenden Ausschussmitgliedern und im Vertretungsfall ihren Stellvertretern während der üblichen Geschäftszeiten im Rahmen ihres Auftrages ohne weitere Einschränkungen zur Einsichtnahme in den Geschäftsräumen der Gemeinde/Gemeindewerke zur Verfügung zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 03.11.2015 14:46 Uhr