Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Sitzung des Gemeinderates, 24.11.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das in der Anlage aufgeführte Schreiben, das die bisherigen Forderungen des kirchlichen Trägers enthält, war das Ergebnis einer Zusammenkunft Anfang Oktober aus kirchlicher Sicht. Die kirchliche Seite beharrte darauf, die beschriebenen Punkte in ihrer Gesamtheit vorzutragen. Die Verwaltung nimmt zum obigen Antrag wie folgt Stellung:
Trägerwechsel:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27. Mai 2014 (TOP 24/14) beschlossen, einem Wechsel der Trägerschaft, die allein von der Kirche ohne vorherigen gemeindliche Anhörung stattgefunden hat, erst zuzustimmen, nachdem die dafür entstehenden Mehrkosten bekannt sind. Dies wird, wie im Antrag angedeutet, somit jährlich durch die Kirche darzustellen sein.
Davon abgesehen, hat die Gemeinde ohne weitere Forderungen zu erheben, alle anstehenden (und nicht verpflichtenden) Zahlungen vorgenommen. Von einer Verweigerung kann also überhaupt nicht die Rede sein. Ein Wunschziel als Leitgedanke einer Betriebsführung ist hier wenig hilfreich.
Defizitvertrag:
Der im Jahre 2006 geschlossene und 2008 angepasste Defizitvertrag verpflichtet die Gemeinde zur Übernahme eines kirchlichen Defizits für den Betrieb der Kindertagestätte. Ein solcher Abschluss ist nicht verpflichtend, sondern eine rein freiwillige Aufgabe der Gemeinde (Bayerischer Gemeindetag 12/2013). Die beigefügte Übersicht zeigt die aktuellen Regelungen der Landkreisgemeinden.
Die beantragte Erhöhung beruht hauptsächlich aus dem Verlangen für das Pfarrhaus eine Miete zu erhalten.
Mangelnde Liquidität:
Die Gemeinde müsste um dem Antrag zu entsprechen, in einem Quartal für die Abschlagszahlungen zwei Tranchen auszahlen, damit die Kirche ihren Abschlag nicht ordnungsgemäß nach § 22 AVBayKiBiG erhält, sondern einmal zusätzlich im Voraus. Die quartalsmäßige Zahlung zugunsten eines großen Betrages am Anfang des Jahres aufzuheben ist für die Gemeinde gerade am Jahresanfang eine große Belastung und haushaltstechnisch ausgeschlossen.
Die pauschale Erhöhung des Elternbeitrages ist rechtlich nicht haltbar und es sollte vor allem den politischen Gremien vorbehalten sein, wie stark die Gemeinde Ihre Bürger i. R. d. Haushaltsgrundsätze belastet.
Erhöhung der Schließtage:
Bereits 2011 erfolgte eine Erhöhung der Schließtage auf Antrag der Kirche, dem die Gemeinde ohne Not folgte und die entsprechende Reaktion der Eltern mitzutragen hatte. Eine erneute Ausweitung der Tage, an denen in der Gemeinde keine Kinderbetreuung stattfindet, würde gerade im Hinblick auf die doppelt Berufstätigen eine massive Verschlechterung bedeuten. Die Gebühren würden sich dann verdeckt erhöhen, da für dieses Geld weniger Betreuungszeit verfügbar ist.
Würde sich die Gemeinde einer solchen Regelung anschließen, wäre für unsere Mitarbeiterinnen eine individuelle Urlaubsplanung nicht mehr möglich.
Essenstransport:
Es ist aus vielerlei Gründen der Gemeinde jetzt schon nicht möglich den Essenstransport befriedigend zu regeln, eine zusätzliche Belastung ohne Gegenleistung der Kirche ist weder praktikabel noch partnerschaftlich.
Diskussionsverlauf
Zu Beginn der Beratung stellen sich die Antragsteller Pfarrer Baumgartner und Verwaltungsleiter Herr Kahler kurz vor und berichten in groben Zügen über den Verlauf des ersten Jahres unter dem Dach des neuen Kindergartenverbundes. Im Anschluss daran werden die einzelnen beantragten Maßnahmen um die Sitzungsvorlage ergänzt und einzelne Fragen hierzu beantwortet.
Es werden nur die drei ersten Punkte zur Abstimmung gestellt, die Punkte Schließtage und Essenstransport werden nicht mehr beantragt.
Beschluss 1
Trägerwechsel:
Dem Trägerverband wird mitgeteilt, dass die Gemeinde Oberaudorf dem Trägerwechsel zustimmt und in alle vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem neuen Trägerverbund übernimmt.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
Abstimmungsbemerkung
GRM Rechenauer noch nicht anwesend
Beschluss 2
Defizitvertrag:
Der Gemeinderat stimmt der beantragten Erhöhung des Defizitprozentsatzes von derzeit 85 v. H. auf 90 v. H. zu. Dieser soll für die Dauer von fünf Jahren gelten, beginnend mit dem 01.01.2016.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
Abstimmungsbemerkung
GRM Rechenauer noch nicht anwesend
Beschluss 3
Die Gemeinde sichert im Verlauf des Haushaltsjahres 2016 zu, 80 % der durchschnittlichen Defizitsumme dem Träger zu überweisen, sobald die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen dies zulassen.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
Abstimmungsbemerkung
GRM Rechenauer noch nicht anwesend
Datenstand vom 19.01.2016 12:01 Uhr