Neufassung Kurbeitragssatzung; Vorberatung
Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Sitzung des Gemeinderates, 24.11.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die bestehende Kurbeitragssatzung der Gemeinde Oberaudorf gilt seit dem 01.01.2012 (Beschluss vom 28.11.2011), wobei die Kurbeiträge seit 2004 gleich geblieben sind und in der letzten Änderung inhaltlich nur die Vorgaben für die Zweitwohnungsbesitzer geändert worden sind. Die Einteilung der Kurbeitragszonen stammt aus den 1970er Jahren.
In der Vorberatung für eine Neufassung der Kurbeitragssatzung geht es um folgende Punkte:
- Kurgebiet
- Höhe des Kurbeitrags
- Kurbeitrag für Kinder und/oder Jugendliche
- Höhe des Kurbeitrags für Zweitwohnungsbesitzer
- Kurbeitragsausweisung inklusive/exklusive
Eine genaue Erläuterung zu den zu beratenden Punkten ist im Anhang „Kurbeitrag_ab_2017“ zu finden. Ziel der Vorberatung ist ein Satzungsentwurf, über den nach Prüfung vom Landratsamt Rosenheim, Anfang 2016 beschlossen werden soll.
Diskussionsverlauf
Die Leiterin der Tourist-Info stellte die ausführlich den historischen Werdegang der Kurbeitragserhebung in der Gemeinde vor und ging dabei auf die oben genannten Kernpunkte der Anpassungen ein. Das Gremium folgte in allen Punkten den Vorschlägen der Verwaltung und beauftragte diese, die obigen Festsetzungen in einen entsprechenden Satzungsentwurf einzuarbeiten. Über einen solchen Entwurf soll im Januar abgestimmt werden.
Datenstand vom 19.01.2016 12:01 Uhr