Neufestsetzung der Wasserpreise bei gleichzeitiger Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates, 24.11.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 24.11.2015 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Werk- und Kanalausschuss hat in seiner letzten Sitzung für den Gemeinderat mit 6:1 folgende Beschlussempfehlung abgegeben:

„ Der Werk- und Kanalausschuss empfiehlt dem Gemeinderat auf der Grundlage der vorgelegten Berechnungen die Gebühren für Trinkwasser mit Wirkung zum 01.01.2016 auf dann 1,02 €/m³ zu erhöhen. Der kalkulatorische Zinssatz beträgt dabei 5%. Als Kalkulationszeitraum sollen 4 Jahre beibehalten werden. Die Grundgebühr bleibt unverändert. (Änderung des § 10 Abs. 1 der BGS zur WAS: Die Gebühr beträgt pro Kubikmeter entnommenen Wassers 1,02 €).
Ferner wird empfohlen in § 1 das Gebiet Buchau zu streichen.

Diskussionsverlauf

Der Werkleiter verweist auf die Vorberatungen im Gemeinderat und Werkausschuss, sowie die Sitzungsunterlagen. Weitere Rückfragen bestehen nicht.

Beschluss

Auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 und 3 der Gemeinde-ordnung für den Freistaat Bayern (GO) beschließt der Gemeinderat auf Empfehlung des Werk- und Abwasserausschusses bei einem kalkulatorischen Zinssatz von 5% und einem Kalkulationszeitraum von 4 Jahren die 1. Änderungssatzung zur BGS zur WAS vom 01. Juli 2011 wie folgt:

§ 1 Änderungen:
In § 1 wird das Wort ‚Buchau‘ gestrichen

§ 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
„Die Gebühr beträgt pro Kubikmeter entnommenen Wassers 1,02 €.“

§ 2 Inkrafttreten der Änderung

Die Änderungssatzung tritt zum 01.01.2016 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 19.01.2016 12:01 Uhr