Bauantrag zur Errichtung eines Lebensmittelvollsortimentsmarktes mit integriertem Bäcker und Cafébereich sowie eines Drogeriemarktes, Geigelsteinstr. 6 und 6a, Fl.Nr. 364, Gemarkung Oberaudorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 28.01.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
1. Das Gemeinderatsmitglied Benno Fürbeck verlässt den Sitzungsbereich und nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 Gemeindeordnung nicht an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.
2. Auf dem nördlichen Teil des Grundstückes Fl.Nr. 364, dem Gschwendtnerfeld, sollen ein Lebensmittelvollsortimentsmarkt mit integriertem Bäcker und Cafébereich sowie ein Drogeriemarkt und die notwendigen Parkflächen mit entsprechender Außengestaltung entstehen. Die Erschließung soll zukünftig nordseitig über die Geigelsteinstraße und ostseitig über die Röthenbachstraße erfolgen. Um das notwendige Baurecht zu schaffen, wurden im Vorfeld bereits die Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 46 „Gschwendtnerfeld“ und die 3. Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt. Diese Verfahren sind bis einschließlich der Abwägung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß §§ 3 und 4, Abs. 2 BauGB in der Sitzung des Gemeinderates am 22.10.2024 fortgeschritten. Der letzte Schritt – Satzungsbeschluss (Bebauungsplan) und Feststellungsbeschluss (FNP-Änderung) - stehen noch aus und sollen entsprechend in einer späteren Gemeinderatssitzung gefasst werden. Voraussetzung ist der vorherige Vollzug der Wassergesetze:
- Retentionsausgleich und Verlegung des Röthenbachs, der Genehmigungsbescheid liegt mit Datum 07.01.2025 vor
Die beantragte Retentionsmulde dient dem Ausgleich des Retentionsraumverlustes durch das geplante Bauvorhaben im Überschwemmungsgebiet des Röthenbachs. Die beantragte Gewässerumverlegung ist aufgrund eines geplanten Brückenneubaus zur Erschließung des Nahversorgungszentrums erforderlich.
Nun liegt der entsprechende Bauantrag vor, möglich ist eine Genehmigung gemäß § 33 BauGB; dieser ermöglicht es, dass Vorhaben auch während einer Planaufstellung bereits für zulässig erklärt werden können, wenn der Bebauungsplan formelle und materielle Planreife besitzt. Eine Genehmigung gemäß § 33 BauGB liegt im Ermessensspielraum der Bauaufsichtsbehörde. Gemäß Verwaltung sind die Forderungen im Bauleitverfahren erfüllt, der Bauantrag entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans; die Verwaltung empfiehlt, dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Diskussionsverlauf
Eingangs informiert Bürgermeister Matthias Bernhardt darüber, dass der Bauantrag normalerweise in einer Bauausschuss-Sitzung zu behandeln wäre, aufgrund des öffentlichen Interesses jedoch im Gemeinderat präsentiert wird. Bauamtsleiter Rainer Ostermayer stellt die Planungen detailliert vor. Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat versucht die Verwaltung erneut, den im Sachverhalt bereits beschriebenen Ablauf des zurückliegenden Verfahrens sowie den jetzigen Verfahrensstand zu erklären. Es wird über das zuvor notwendige durchgeführte und genehmigte Wasserrechtsverfahren informiert; die Bauarbeiten zum Retentionsspeicher haben nach erfolgter Genehmigung durch das LRA gerade begonnen. Fragen, Wünsche oder Anträge zur Gebäudegestaltung erwachsen aus dem Gremium nicht.
Beschluss 1
- Der Gemeinderat beschließt den Ausschluss des Gemeinderatsmitglieds Benno
Fürbeck wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 Abs. 1 GO)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Beschluss 2
- Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 5
Datenstand vom 18.02.2025 16:48 Uhr