3. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Gschwendtner Feld"; Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

1. Das Gemeinderatsmitglied Benno Fürbeck verlässt den Sitzungsbereich und nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 Gemeindeordnung nicht an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.
2. In der Sitzung des Gemeinderates vom 22.10.2024 wurden die eingegangenen Stellungnahmen behandelt, abgewogen und entsprechend in die Planung eingearbeitet. Ein Feststellungsbeschluss konnte aufgrund des noch ausstehenden wasserrechtlichen Verfahrens bzw. dessen bauliche Umsetzungen nicht gefasst werden. Mittlerweile liegt mit Datum 07.01.2025 der Bescheid des Landratsamtes Rosenheim, Abteilung Wasserrecht, zur Errichtung einer Retentionsmulde und zur Verlegung des Röthenbachs im Bereich des Grundstücks Fl.-Nr. 364, Gemarkung Gemeinde Oberaudorf vor. Die Bauarbeiten erfolgten zeitnah. Nach Fertigstellung der Wasserbaumaßnahme wurde im Amtsblatt vom 28.02.2025 die Änderung der Bekanntmachung zur vorläufigen Sicherung des Überschwemmungsgebiets veröffentlicht. Mit dieser Bekanntmachung gelten die als Überschwemmungsgebiet dargestellten Flächen als vorläufig gesicherte Gebiete, eine entsprechende Anpassung in der Plandarstellung ist erfolgt. Nach dem erfolgten Abschluss dieses Verfahrens kann der Feststellungsbeschluss gefasst werden.  

Diskussionsverlauf

Zum Ende des Verfahrens geht Bürgermeister Matthias Bernhardt auf die wasserrechtlichen Belange ein, die mit der Veröffentlichung im Amtsblatt ihren Abschluss gefunden haben. 

Beschluss

Der Gemeinderat stellt die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet für den Bereich Gschwendtner Feld, Planstand 25.03.2025, fest. Die Verwaltung legt die Flächennutzungsplanänderung der Rechtsaufsicht zur Genehmigung (gemäß § 6 Abs. 1 BauGB) vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Datenstand vom 27.03.2025 16:54 Uhr