Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 46 "Gschwendtner Feld"; Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 25.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
1. Das Gemeinderatsmitglied Benno Fürbeck verlässt den Sitzungsbereich und nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 Gemeindeordnung nicht an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.
2. In der Sitzung des Gemeinderates vom 22.10.2024 wurden die eingegangenen Stellungnahmen behandelt, abgewogen und entsprechend in die Planung eingearbeitet. Ein Satzungsbeschluss konnte aufgrund des noch ausstehenden wasserrechtlichen Verfahrens nicht gefasst werden. Mittlerweile liegt mit Datum 07.01.2025 der Bescheid des Landratsamtes Rosenheim, Abteilung Wasserrecht, zur Errichtung einer Retentionsmulde und zur Verlegung des Röthenbachs im Bereich des Grundstücks Fl.-Nr. 364, Gemarkung Gemeinde Oberaudorf vor. Die Bauarbeiten erfolgten zeitnah. Nach Fertigstellung der Wasserbaumaßnahme wurde im Amtsblatt vom 28.02.2025 die Änderung der Bekanntmachung zur vorläufigen Sicherung des Überschwemmungsgebiets veröffentlicht. Mit dieser Bekanntmachung gelten die als Überschwemmungsgebiet dargestellten Flächen als vorläufig gesicherte Gebiete und wurden in die Flächennutzungsplan-Fassung eingearbeitet. Nach dem erfolgten Abschluss dieses Verfahrens kann der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Matthias Bernhardt wendet sich mit einem Rückblick und abschließenden Worten zum Verlauf des zurückliegenden und doch zeitaufwändigen Verfahrens an den Gemeinderat und die Bürgerschaft und bedankt sich beim Gemeinderat für die konstruktive Zusammenarbeit während des Verfahrens.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan Nr. 46 „Gschwendtner Feld", Planstand 25.03.2025, als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
Datenstand vom 27.03.2025 16:54 Uhr