Vergabe Landschaftsplaner, Rodungen, Zaunneubau, Planänderung wegen Eingrünung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses, 29.11.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Landschaftsplanung
Nach Einholung von vier, nahezu preisgleichen Angeboten, wurde der Auftrag für einen landschaftspflegerischen Begleitplan an das Büro Stiegler, Rosenheim, zum Preis von ca. 4 TEuro vergeben.
Erste Vorgespräche wurden bereits geführt. Demnach ist den geplanten Rodungen, den Ersatzbepflanzungen und sonstigen Ausgleichsmaßnahmen (auch Abbuchung Ökokonto) ein größeres Maß an Aufmerksam zu widmen. Ein beantragtes Gespräch mit der Unteren Naturschutzbehörde kam leider noch nicht zustande. Die geplanten Fällarbeiten werden jedoch deutlich reduziert werden.
Zaun
Auf Grund des Merkblatts 4.0/1 des LfU von 2010 für die Einzäunung von Kläranlagen wird die Errichtung eines neuen Maschendrahtzauns mit Stacheldraht und einer Gesamthöhe von 2 m nahegelegt. Dies ist derzeit nicht gegeben. Daher, und auf Grund des Alters des bestehenden Zaunes (40 Jahre) soll der Zaun neu errichtet werden. Zur Arbeitserleichterung war an eine Komplettrodung des z.T erfolgten Anfluges gedacht worden. Hierfür wird jedoch mit keiner Zustimmung des Naturschutzes gerechnet. Daher soll nur mehr der notwendigste Umfang gerodet werden. Der Zaunneubau muss z.T. von außen erfolgen. Die Zustimmung der Nachbarn ist einzuholen. Der bestehende Bestand an Großbäumen ist zu kartieren. Eine Detailabstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde ist erforderlich.
Ferner wird eine Eingrünung aus Gründen des Landschaftsbildes für notwendig erachtet. Da hier in der aktuellen Planung keine ausreichenden Flächen zum Husarenweg hin vorhanden sind, sind geringfügige Umplanungen, insbesondere der Teilwegfall der Böschung (siehe Plan) notwendig.
Diskussionsverlauf
Der Ausschuss lässt sich die Systematik der Ausgleichsflächenberechnung erklären. Auf dieser Basis finden die, vom Landschaftsplaner erarbeiteten Vorschläge die Zustimmung.
Die Notwendigkeit einer Zaunerhöhung wird erörtert. Letztlich folgt der Ausschuss der Empfehlung des LfU.
Beschluss
Der WA stimmt der Erhöhung des Zaunes zu. Vor einer Neuerrichtung sollte jedoch geklärt werden, ob nicht ggf eine Erhöhung mit anderen Mittel deut
lich günstiger käme.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.12.2018 13:23 Uhr