Erneuerung der Kläranlage Oberaudorf - Erlass einer Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung (VES_EWS) der Gemeinde Oberaudorf (vorberatend)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 25.06.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gemeinde Oberaudorf betreibt seit 1977 eine gemeindliche Abwasserbeseitigungsanlage und führt dzt. die Arbeiten zur Erneuerung, bzw. Sanierung und Ertüchtigung der Kläranlage Oberaudorf durch. Hierzu fand zuletzt am 18.06.2019 eine Sitzung des Werk- und Abwasserausschusses des Gemeinderates Oberaudorf am Klärwerksgelände statt.
In seiner Sitzung am 30.05.2017 beschloss der Gemeinderat Oberaudorf u. a., die Kosten der o. g. Maßnahmen zu 50 % über einen Verbesserungsbeitrag, bzw. über Vorausleistungen auf den Verbesserungsbeitrag von den Eigentümern und Erbbauberechtigten der beitragspflichtigen Grundstücke zu erheben. Im aktuellen Haushaltsplan 2019 (und im Finanzplan 2018-2022) sind im Abschnitt 7000 die jeweils erforderlichen Mittel, bzw. geplanten Einnahmen veranschlagt und aufgeführt.
Zur Festsetzung und Erhebung von Vorausleistungen auf den Verbesserungsbeitrag ist der Erlass einer gesonderten Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung (VES-EWS) der Gemeinde Oberaudorf erforderlich. Mit der Rechtsberatung in dieser Angelegenheit ist u. a. Frau Rechtsanwältin Bettina Radlbeck beauftragt. Frau Radlbeck war bereits im Vorfeld der Gebühren- und Beitragskalkulation, bzw. zur Klärung grundsätzlicher Fragen im Abwasserbereich für die Gemeinde Oberaudorf tätig.
In seiner letzten Gemeinderatssitzung am 28.05.2019 gab der 1. Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber einen Verwaltungsvorschlag zur zeitlichen Gestaltung (Zeitplan 2019, Ausblick für 2020-2023) ab, welcher vom Gemeinderat Oberaudorf ohne Einwände gebilligt wurde.
Nunmehr wurde in Zusammenarbeit von Frau Radlbeck und der Gemeindeverwaltung ein Entwurf einer VES-EWS erarbeitet, welche dem Gemeinderat Oberaudorf im Rahmen der heutigen Gemeinderatssitzung vorgestellt und erläutert werden soll, bzw. dem Gemeinderat Oberaudorf Möglichkeiten zum Stellen von Fragen, bzw. deren Beantwortung gegeben werden soll. Ein Satzungsbeschluss selbst ist für die heutige Gemeinderatssitzung nicht vorgesehen, dies soll im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 01.08.2019, nach Vorlage von ca. 80-90 % der Ausschreibungsergebnisse erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt sollte auch geklärt sein, ob die Gemeinde Oberaudorf grds. mit staatlichen Zuwendungen (z. B. nach RZWAS 2018) rechnen könnte oder nicht.
Diskussionsverlauf
In seiner Einleitung begrüßt der 1. Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber Frau Rechtsanwältin Bettina Radlbeck und erteilt ihr – nach kurzem Sachstandsbericht – das Wort zur Erläuterung der im Entwurf vorgelegten Satzung (VES-EWS). Frau Radlbeck erläutert umfassend, anschaulich und verständlich die einzelnen Regelungen der geplanten Satzung und beantwortet die Fragen aus dem Gremium.
Datenstand vom 26.06.2019 12:15 Uhr