Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 25.06.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Straßenausschusses am 11.04.2019 wurde der Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Vier-Familienhauses mit Stellplätzen und Garagen abgelehnt, da er den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 25 „Am Talweg“ nicht entsprach. (vgl. lfd. Nummer 637/2019). Einer Befreiung konnte das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden, da Grundzüge der Planung berührt sind. Im rechtskräftigen Bebauungsplan sind auf dem besagten Grundstück die Wiederherstellung eines Waldbereiches gemäß festgelegter Artenauswahl (Festsetzung 4.1) sowie ein geschlossener Waldsaum festgesetzt.
Der Bau-, Umwelt- und Straßenausschuss konnte sich eine Bebauung im Zuge einer weiteren Nachverdichtung und einem verträglichem Maß der baulichen Nutzung, vergleichbar mit dem bestehenden, östlich angrenzenden Fünffamilienwohnhaus vorstellen. Das Gremium favorisierte die Nord-Süd-Ausrichtung des Hauptgebäudes. Um hierzu das notwendige Baurecht zu schaffen, ist ein Bauleitplanungsverfahren notwendig (Bebauungsplanänderung). Über die Aufstellung einer Bebauungsplanänderung entscheidet der Gemeinderat. Ein schriftlicher Antrag des Vorhabenträgers wäre hierfür Voraussetzung.
Gemäß schriftlichen Antrag (Antrag auf Bebauungsplanänderung) vom 15.04.2019 soll auf dem zwischen Talweg und Auerbach gelegenen, 2004 m² großen Grundstück ein zweigeschossiges Vierfamilienwohnhaus mit einer Grundfläche von maximal 160 m² und einer seitlichen Wandhöhe von 6,25 m, Ausführung mit Satteldach (Dachneigung: 22 - 26 Grad), errichtet werden. Die Garagen und Stellplätze sind auf der Südseite, Nähe des Talweges gemäß vorliegender Planung angeordnet.
Diskussionsverlauf
In seiner Einleitung weist der 1. Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber auf den bisherigen Werdegang und das aktuelle Vorhaben hin. Gleichzeitig weist er darafu hin, dass es in der Gemeinde Oberaudorf seiner Meinung nach nicht an Wohnraum an sich mangele, sondern an bezahlbaren Wohnraum. Zur Verbesserung der Situation regt er an, bei Verwirklichung des Vorhabens den Vorhabensträger z. B. mittels städtebaulichem Vertrag dazu zu verpflichten, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und entsprechend zur Verfügung zu stellen. Anschließend erteilt er dem Bauamtsleiter, Herrn Rainer Ostermayer (Dipl.-Ing. FH) das Wort, der insbesondere den Sachverhalt verliest, bzw. erläutert.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Henning Bruhn bittet um Klärung des unbestimmten Begriffes „bezahlbarer Wohnraum“, bzw. um Überprüfung der vorgesehenen Stellplätze auf Vereinbarkeit hin mit der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung (z. B. Zu- und Abfahrt, eigene Zufahrt, Gliederung). Eine Wiederaufforstung gemäß Festsetzung des aktuellen Bebauungsplans hält er für nicht mehr zeitgemäß.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Magnus Waller erkundigt sich, ob für das betreffende Grundstück eine Wiederaufforstung notwendig gewesen wäre, bzw. warum diese nicht erfolgte.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Hans Seebacher zeigt grds. Verständnis für den Vorhabensträger, weist aber auf aktuelle Bauleitplanung (z. B. Neuaufstellung des Flächennutzungsplans) und die besondere Schutzwürdigkeit des Bereichs entlang des Auerbaches hin. Er spricht sich dafür aus, die bestehende Grünfläche zu erhalten und die heute vorgelegte Planung zurückzustellen.
Das Gemeinderatsmitglied Frau Andrea Wögerbauer spricht sich dafür aus, den bestehenden Bebauungsplan nicht zu ändern.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Martin Gruber weist darauf hin, genügend Abstand zwischen Wohngebäuden und Baumbestand vorzusehen; grds. spricht er sich für eine „Blühwiese“ statt eines Waldstreifens aus.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Hannes Rechenauer spricht sich dafür aus, dem Beschluss des Bau- und Umweltausschusses als Fachgremium uneingeschränkt zu folgen.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Martin Baumann bittet, den Beschlussvorschlag der Verwaltung durch den Erweiterungsvorschlag (Verpflichtung zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums) des 1. Bürgermeisters Herrn Hubert Wildgruber zu ergänzen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Am Talweg“ für das Grundstück Fl.Nr. 328/12, Gemarkung Oberaudorf. Er beauftragt die Verwaltung, die weiteren Schritte unter den Maßgaben einzuleiten bzw. fortzuführen, dass einerseits der Vorhabensträger wirksam zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums verpflichtet werden kann, bzw. für eine vernünftige Abrundung des Grundstücks in nördliche Richtung mittels Wald- oder Wiesenstreifens zu sorgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 4
Datenstand vom 26.06.2019 12:15 Uhr