Brücke über den Auerbach Nähe Rosengasse; Sachstandsbericht, Beratung und Beschlussfassung zur weiteren Vorgehensweise


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.10.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Ortsteil „Rosengasse“ wird u.a. über die GVStr. von der B307 nebst Brückenbauwerk erschlossen. Die Brücke über den Gassenbach stammt aus den 60‘ er Jahren des letzten Jahrhunderts und obliegt aufgrund bekannter Schäden und Beschädigungen seit vielen Jahren der permaneten Überwachung und Prüfung. Am 09.07.2019 fand eine erneute Sonderprüfung durch das beauftragte Ing.Büro Martin Fritsch statt. Diese Prüfung hat ergeben, dass die Schäden zugenommen haben, insbesondere haben sich die Rissweiten von statisch relevanten Biegezug- und Schubrissen seit dem Messbeginn vor über 15 Jahren z.T. deutlich vergrößert. Auf dringende Empfehlung des Ingenieurs Martin Fritsch wurde die zulässige Verkehrslast der Brücke umgehend auf 2,5 t durch das Ordnungsamt beschränkt. Aufgrund dieser Tatsache fand am 29.07.2019 und 30.08.2019 eine Besprechung im Rathaus statt. Weiterführende Untersuchungen an der Brücke wurden zwischenzeitlich durchgeführt. Eine aktuelle Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, verfasst von Dr. Andreas von Poschinger, der bei dem letzten Gespräch am 30.08.2019 im Rathaus auch vertreten war, liegt vor. Bestandteil ist die Einschätzung der Gefährdung der Rosengassenstraße und der Grafenherbergstraße durch die Rutschung an der Aggenalm. In der heutigen Sitzung erläutert Dipl.Ing.(Univ) Martin Fritsch anhand einer Präsentation die Gesamtsituation bzw. die detaillierten Schäden an Brücke und auch an den Straßen und zeigt zukünftige Lösungsmöglichkeiten auf, über die der Gemeinderat dann zu diskutieren hat. Notwendige Beschlüsse bezüglich weiterem Vorgehen können gefasst werden.    

Diskussionsverlauf

Nach Einleitung und Verlesen der Stellungnahme der Verwaltung durch den 2. Bürgermeister Herrn Alois Holzmaier erteilt dieser Herrn Martin Fritsch (Dipl.-Ing. TU) das Wort. Herr Fritsch (Dipl.-Ing. TU) erläutert ausführlich und anschaulich, auch anhand einer umfangreichen Foto-Präsentation den bisherigen Werdegang zur regelmäßigen Kontrolle der Brücke, die Entwicklung von Schäden, die unlängst angeordneten Maßnahmen (z. B. Nutzungsbeschränkungen). Abschließend bezeichnet er den Zustand der Brücke als „dramatisch“ und empfiehlt alsbald deren Erneuerung.

Das Gemeinderatsmitglied Herr Henning Bruhn weist darauf hin, dass seiner Ansicht nach mit einer Brücken-Erneuerung keine 5 Jahre mehr zugewartet werden kann. Er bittet um Nennung eines Zeitrahmens, bzw. um Abgabe einer Kostenschätzung. Gleichzeitig spricht sich er für die Vereinbarung von Fix-Honoraren aus, da seiner Meinung nach die HOAI nicht mehr einschlägig sei.

Das Gemeinderatsmitglied Herr Martin Baumann erkundigt sich ebenfalls nach den geschätzten Baukosten.

Das Gemeinderatsmitglied Herr Magnus Waller bittet um Auskunft darüber, ob im Bereich der bestehenden (und ggf. künftigen) Brücke mit Rutschungen zu rechnen sei.

Das Gemeinderatsmitglied Frau Katharina Kern weist auf die Bedürfnisse des Winterdienstes 2019/2020 hin.

Das Gemeinderatsmitglied Herr Martin Gruber äußert seine Befürchtung über die Möglichkeit der Zunahme von Unwetterereignissen, verbunden mit der Gefahr von Hangrutschungen im betreffenden Bereich. Dabei verweist er auch auf den Murenabgang von 1935 im Bereich des Auerbaches. Bei entsprechenden Gefährdungen könnten die Mittel für einen Brückenneubau fehlinvestiert sein.

Das Gemeinderatsmitglied Herr Franz Hellmeier erkundigt sich, ob Planungsleistungen auszuschreiben sind.

Das Gemeinderatsmitglied Herr Hans Seebacher spricht sich für eine alsbaldige Erneuerung der Brücke und die Erteilung der hierfür jetzt notwendigen Aufträge an Herrn Fritsch (Dipl.-Ing. TU) aus.

Die Fragen der Gemeinderatsmitglieder beantwortet Herr Fritsch (Dipl.-Ing. TU) wie folgt:

  • Eine Kostenschätzung kann dzt. nicht abgegeben werden. Hierzu sind entsprechende Vorarbeiten erforderlich, die einer Auftragserteilung bedürfen.
  • Teil der Voruntersuchungen wäre auch ein Baugrundgutachten, ohne das konkrete Angaben, die für die Planung einer neuen Brücke notwendig sind, nicht vorliegen werden.
  • Sofern zeitnah die erforderlichen Aufträge erteilt werden, könnte – bei einer voraussichtlichen Bauzeit von 6-9 Monaten – die gesamte Maßnahme in einem Zeitraum von ca. 1,5 Jahren abgeschlossen sein. Entscheidend hierfür sind aber auch der Maßnahmenbeginn, die zu bauende Brücke, die Witterungsverhältnisse u. v. m..
  • Rutschungen im Bereich der jetzigen Brücke sind nicht zu befürchten.
  • Der Weg über, bzw. nach Grafenherberg muß auch im Winter freigehalten werden; die bestehende Brücke soll – im Rahmen ihrer aktuellen Benutzbarkeit – grds. auch im Winter geöffnet bleiben.
  • Soweit erforderlich, sind Planungsleistungen grds. auszuschreiben.

Die Präsentation des Herrn Fritsch (Dip.-Ing. TU) ist Bestandteil dieser Beschlussvorlage.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Beauftragung des Ing.-Büros Martin Fritsch zur Erstellung einer Entwurfsplanung (bis Leistungsphase 4 HOAI) zur möglichen Erneuerung der Brücke (Auerbachbrücke Nähe Rosengasse). Die Verwaltung holt ein Baugrundgutachten ein. Die weiteren Planungsleistungen werden, sofern ausschreibungspflichtig, gesondert vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Mittel in den Haushaltsplan 2020, bzw. den Finanzplan 2019-2023 einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Datenstand vom 29.10.2019 17:40 Uhr