Neubau einer Kindertagesstätte in Oberaudorf; Bekanntgabe der Auswertung der Architektenauswahl und Vergabe von Architektenleistungen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 17.12.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Zur Vergabe der Architektenleistungen (freiberufliche Leistungen) für den Neubau der Kindertagesstätte wurden fünf Architekturbüros zu einem Gespräch eingeladen, um ihre Büros vorzustellen. Die Gespräche fanden (separat) am 05.11.2019 und 06.11.2019 im Sitzungssaal mit einer 5-köpfigen Bewertungsjury, bestehend aus Zweitem Bürgermeister Alois Holzmaier, Bauamtsleiter Dipl.Ing.(FH) Rainer Ostermayer und den Gemeinderatsmitgliedern Stephanie von Keudell, Stephan Bruhn sowie dem von der Verwaltung beauftragten und begleitenden Berater für die Vergabeleistungen, Architekt, M. Sc., Dipl. Ing.(TU) Thomas Brandlhuber statt.
Vorab wurde den Teilnehmern eine Bewertungsmatrix zum Ausfüllen zugesandt, die als Grundlage zum Vorstellungsgespräch und der entsprechenden Bewertung diente. Von den fünf eingeladenen Architekturbüros stellten vier ihre Büros vor. Bewertet wurde von den Jury-Mitgliedern anhand eines Punktesystems.
Ende November wurden diese Büros noch zur Abgabe eines Honorarangebotes aufgefordert (bis 03.12.2019), das ebenfalls nach dem bestehenden Punktesystem bewertet wurde. Nachdem einer der Architekten zwischenzeitlich seine Bewerbung zurückgezogen hat, wurde die Bewertungsmatrix final ausgewertet.
Bieter/Architekt 1: 402,5 Punkte
Bieter/Architekt 2: 405,0 Punkte
Bieter/Architekt 3: 400,5 Punkte
Herr Architekt T. Brandlhuber wird in der heutigen Sitzung die Gründe der Wahl der Verfahrensart und dessen Ablauf erläutern sowie detailliert erklären, wie bei der Auswertung nach Punkten vorgegangen wurde. Danach sollen noch Fragen aus dem Gemeinderat beantwortet werden.
Diskussionsverlauf
Architekt Thomas Brandlhuber stellt das Ergebnis anhand der ausgewerteten Matrix, die Gründe und Auswahl des Vergabeverfahrens, den Ablauf der Gespräche mit den jeweiligen Architekten vor und geht detailliert auf die Bewertung der Punkteverteilung ein. Danach werden Fragen hinsichtlich der Art der Bewertung und hinsichtlich der Qualität der geforderten Leistung wegen der Reduzierung der Leistungsphasen 1 – 8 auf 90 % beantwortet. Herr Ostermayer erläutert, dass die Reduzierung bzw. die fehlenden 10 % daraus resultieren, dass die Verwaltung bzw. das Bauamt diese Tätigkeiten übernimmt. Wie erwähnt, hat die Reduzierung keine Auswirkungen auf die Qualität der zu erwartenden und durch den Architektenvertrag definierten Leistungen. Aus der Mitte des Gemeinderates wird die Meinung vertreten, dass die Architektenleistungen an den Bieter mit dem günstigsten Honorarangebot vergeben werden sollen. Herr Brandlhuber erläutert, dass eben bei Vergaben der Architektenleistungen (auch als künstlerische Leistung anzusehen) das Honorar nur ein Parameter zur Bewertung sein darf und nicht ausschließlich die Höhe des Honorars ausschlaggebend ist. Dieses Preis-Leistungsverhältnis ist wiederum anschaulich in der Matrix abgebildet. Wäre nur nach dem niedrigsten Angebot vergeben worden, wären nach Ansicht der Verwaltung die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung im Nachhinein verändert und somit das GWB verletzt.
Beschluss
Die Architektenleistungen zum Neubau der Kindertagesstätte in Oberaudorf werden an den Bieter/Architekt mit der erreichten Punktzahl von 405,0 gemäß der Bewertungsmatrix vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Architektenvertrag vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
Datenstand vom 24.01.2020 08:35 Uhr