Veränderungssperre für das Baugebiet "Am Sportplatz" nach § 14 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates, 23.02.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 23.02.2016 ö beschließend 7

Sachverhalt

Zur Sicherung der Planung für die Zeit des Aufstellungsverfahrens soll für die beschlossene Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Am Sportplatz“ eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB beschlossen werden.
Die Kanzlei Döring Spieß hat einen Entwurf einer solchen Veränderungssperre, die als Satzung beschlossen wird ausgearbeitet, sie ist im Anhang ersichtlich. Der Geltungsbereich entspricht dem in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 40 „Am Sportplatz“.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt eine Veränderungssperre über das Gebiet „Am Sportplatz“ gemäß dem vorgestellten Entwurf. Diese Satzung ist nach Ausfertigung umgehend in Kraft zu setzen. Sie umfasst die Flächen, die mit dem Geltungsbereich des Bebauungspl anes (vgl. vorheriger TOP) identisch sind.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Abstimmungsbemerkung
GRM Förster und Seebacher beantragen, dass ihre Nein-Stimme vermerkt wird.

Datenstand vom 08.03.2016 16:18 Uhr