Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Gemeinderates, 23.02.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Auf die im vorigen Tagesordnungspunkt und insbesondere in Tagesordnungspunkt 190/2016 des Bau-, Umwelt- und Straßenausschusses aufgezeigten Ansätze zur Aufstellung eines Bebauungsplanes wird verwiesen. Nun gilt es die in den Vorberatungen festgelegten Grobziele zu verfeinern und einen qualifizierten Planer mit der Ausarbeitung eines ersten Entwurfes zu beauftragen. Wie dies in der Vergangenheit in bewährter Form bereits praktiziert wurde, soll eine erste Vorstellung dieser Planungen in der Sitzung (des Bau-, Umwelt- und Straßenausschusses) erfolgen, in der dann auch die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden eingeleitet wird.
Es ist nun ein qualifiziertes Planungsbüro zu beauftragen, das einen Entwurf für den Bau-, Umwelt- und Straßenausschuss fertigt, um in eine der nächsten Sitzungen über das weitere Verfahren (vorzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden) zu beschließen. Die Notwendigkeit des städtebaulichen Handlungsbedarfs sowie ein erstes Konzept stellen sich wie folgt dar:
1. Städtebaulicher Handlungsbedarf
Im östlichen Ortseingangsbereich von Oberaudorf, südlich der Tiroler Straße, haben sich über die Jahre hinweg diverse Sport- und Freizeitanlagen angesiedelt. Vorhanden sind derzeit eine Tennishalle nebst Tennisplätzen, ein Fußballplatz, ein Trainingsplatz, ein Spielplatz, ein Sport-Schützenheim, ein Jugendtreff mit Trainingsplatz, die Bergrettungswache Oberaudorf-Kiefersfelden mit Hubschrauberlandeplatz sowie eine Stockbahn mit Vereinshäuschen. Die Gemeinde geht davon aus, dass sich der Bereich trotz der vorhandenen baulichen Anlagen nach wie vor als Außenbereich gemäß § 35 BauGB darstellt. Der Flächennutzungsplan stellt in diesem Bereich ein Sondergebiet Tennis sowie Flächen für Sportanlagen dar. Sonstige Flächen bzw. Gebiete, in denen Sport- oder Freizeitanlagen vorhanden wären, gibt es in Oberaudorf nicht.
Mit Bauantrag vom 18.12.2015 wurde für das Grundstück Flur Nr. 596/1 der Gemarkung Oberaudorf die Nutzungsänderung der bestehenden Tennishalle in eine Flüchtlingsunterkunft für 300 Personen beantragt. Gleichzeitig gibt es Vorplanungen für die Schaffung eines Erlebniszentrums (Kletterwände, Kartbahn, Bowlingbahnen, Sprungtürme, etc.) in diesem Bereich. Dies löst aus Sicht der Gemeinde städtebaulichen Handlungsbedarf im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB aus.
2. Städtebauliches Konzept
Oberaudorf ist aufgrund seiner Lage in einer der schönsten und attraktivsten Bergregionen Oberbayerns ein bedeutender Urlaubsort. Wirtschaftlich ist Oberaudorf in besonderem Maße vom Tourismus abhängig. Die bestehenden Sport- und Freizeitanlagen, insbesondere die Tennishalle werden u.a. auch touristisch genutzt und tragen wesentlich dazu bei, das Tourismusangebot in Oberaudorf abzurunden. Daneben decken sie den Sport- und Freizeitbedarf der Bevölkerung Oberaudorfs ab.
Ziel des Bebauungsplans ist es, diesen Bereich von Oberaudorf, der bereits durch diverse Sport- und Freizeitanlagen geprägt ist, als solchen zu sichern und Erweiterungen im Bereich dieses Nutzungsspektrums zu ermöglichen. Der Standort liegt außerhalb des Siedlungsbereichs von Oberaudorf und bietet sich aus Gründen des Immissionsschutzes für eine Sport- und Freizeitnutzung an. Auch verkehrsmäßig ist der Bereich optimal erschlossen. Er liegt außerhalb des Ortsbereichs Oberaudorf und ist über die Tiroler Straße sowohl von Oberaudorf als auch von der Autobahn A 93 aus gut zu erreichen. Die in den Geltungsbereich des Bebauungsplans einbezogenen unbebauten Flächen stehen im Eigentum der Gemeinde, so dass eine Erweiterung des Sport- und Freizeitangebots realisierbar ist. Die Gemeinde Oberaudorf verfügt über keine weiteren Grundstücke im Gemeindegebiet, auf denen die Ansiedlung von Sport-und Freizeitstätten möglich wäre. Insofern ist es ein gewichtiges städtebauliches Ziel der Gemeinde, bauleitplanerisch zumindest ein Gebiet zu sichern, welches Sport- und Freizeitstätten vorbehalten bleibt. Die Umnutzung der Tennishalle in eine Flüchtlingsunterkunft ist mit diesem Ziel nicht zu vereinbaren. Zwar ist der Gemeinde bewusst, dass es sich bei einer Asylbewerberunterkunft um eine Anlage für soziale Zwecke handelt; allerdings kommt ihr aufgrund der mehr als nur unbeachtlich kurzen Dauer des Lebensmittelpunktes des einzelnen Asylbewerbers ein wohnähnlicher Charakter zu. Nachdem vorliegend nicht auszuschließen ist, dass die vorhandenen und geplanten Sport- und Freizeitnutzungen mit wohnunverträglichen Immissionen verbunden sind, wäre im Falle der Umnutzung der Tennishalle in eine Flüchtlingsunterkunft mit Einschränkungen für den Bestand und die Entwicklung des Gebiets zu rechnen. Insbesondere die geplante Erweiterung und Aufwertung des Bereichs durch zusätzliche Sportanlagen wäre gefährdet. Zur Umsetzung der städtebaulichen Ziele ist es daher vorgesehen, als Art der Nutzung ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Sport- und Freizeitanlagen“ festzusetzen. Weitere Konkretisierungen in Bezug auf die Zweckbestimmung des Sondergebiets bleiben dem weiteren Bebauungsplanverfahren vorbehalten.
Zur Sicherung der gemeindlichen Planungsziele schlägt die Verwaltung der Erlass einer Veränderungssperre vor. Ein entsprechender Entwurf der Beschlussvorlage beigefügt.
Diskussionsverlauf
In der Sitzung werden erste Zeichnungen des Geltungsbereiches und der Beschreibung der Grobziele aufgezeigt bzw. als Sitzungsvorlage mit zur Verfügung gestellt. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke und Teilflächen der Flurnummern 596/1, 596, 597, 596/2, 595, 594, 611, 609, 605, 590 und 609/1. Eine Erweiterung um Teilbereiche im Nordosten, im Bereich des Bergwachtgebäudes und nach den Beratungen zum Flächennutzungsplan das Gelände im Süden wird zu einem später
en Zeitpunkt geprüft.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau-, Umwelt- und Straßenausschusses die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 40 „Am Sportplatz“ nach den Vorgaben der obigen Beratung. Die Verwaltung beauftragt das Planungsbüro Ranner, München mit einer ersten Entwurfsplanung. Diese ist dem Bau-, Umwelt- und Straßenausschuss in der Sitzung am 04. April vorzulegen und vom Planungsbüro zu erläutern.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
Abstimmungsbemerkung
GRM Förster und Seebacher beantragen, dass ihre Nein-Stimme vermerkt wird.
Datenstand vom 08.03.2016 16:18 Uhr