Entlastung des Bürgermeisters bzw. der Werkleitung für die Jahresrechnung 2014 (Gemeinde) bzw. des Jahresabschlusses 2014 (Gemeindewerke) gemäß Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates, 15.03.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 15.03.2016 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bürgermeister Wildgruber übergibt die Sitzungsleitung an den zweiten Bürgermeister Holzmaier. Dieser erläutert kurz den Gegenstand der Abstimmung.

Diskussionsverlauf

Mit Hinweis auf die durchgeführten Feststellungen wird zeitnah abgestimmt.

Beschluss

Der erste Bürgermeister wird als Leiter der Verwaltung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO und der Werkleiter gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 7 der Betriebssatzung der Gemeindewerke für das Jahr 2014 entlastet.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
BGM Wildgruber nicht an Beratung und Abstimmung beteiligt.

Datenstand vom 04.05.2016 10:47 Uhr