Vollzug der GO und des KAG; Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)
Daten angezeigt aus Sitzung:
13. Sitzung des Gemeinderates, 28.11.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gemeinde Oberaudorf betreibt eine Wasserversorgungsanlage. Diese ist öffentlich-rechtlich organisiert (Eigenbetrieb). Zu den wesentlichen Regelungsgrundlagen gehört u. a. die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) auf Basis der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) und des Kommunalabgabengesetzes (KAG).
Diese bedarf aus Sicht der Werkleitung der Gemeindewerke Oberaudorf der Änderung (redaktionelle Änderungen, materielle Änderungen und Ergänzungen). Diese Änderungen können durch den Erlass einer Änderungs-Satzung erfolgen.
Der Gemeinderat Oberaudorf ist zum Erlass von Änderungs-Satzungen zuständig (Art. 29, Art. 30 Abs. 2, Art. 32 Abs. 1 Satz 1, Art. 45 Abs. 1 GO i. V. m. § 1 Abs. 1 und § 2 Nr. 8 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf).
Seitens der Werkleitung der Gemeindewerke wurde ein, mit der Gemeindeverwaltung abgestimmter Entwurf der Änderungssatzung erarbeitet. Dieser ist Bestandteil der Beschlussvorlage.
Die wesentlichen Änderungsvorschläge zur aktuellen BGS/WAS sind:
- Geltung ab 01.01.2018
redaktionelle Änderungen,
Ergänzungen in § 9a – Grundgebühr ohne Änderung der Gebührensätze
in § 9a Angleichung an die entsprechenden Regelungen im Bereich der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) ab 01.01.2018
§ 12 Gebührenschuldner – Erweiterung auf Wohnungseigentümer-Gemeinschaften, öffentliche Lasten auf Grundstücken
Mit dem Entwurf der Änderungssatzung wurde den Gemeinderatsmitgliedern auch eine Synopse (aktuelle BGS/WAS – Änderungsvorschläge) zugesandt.
Diskussionsverlauf
Nach Einleitung durch den 1. Bürgermeister Herrn Hubert Wildgruber erteilt dieser dem Werkleiter der Gemeindewerke, Herrn Michael Schmid (Dipl.-Ing. FH) das Wort. Dieser erläutert eingehend die einzelnen Änderungs- und Ergänzungs-vorschläge, auch anhand von Praxisbeispielen. Die Vorschläge der Verwaltung wurden bereits in der letzten Werkausschuss-Sitzung am 07.11.2017 vorberaten.
Beschluss
Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat Oberaudorf die heute vorgelegte Änderungs-Satzung zur BGS/WAS der Gemeinde Oberaudorf mit Wirkung ab 01.01.2018. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.12.2017 15:45 Uhr