Nach Art. 70 GO i.V. mit § 24 KommHV-Kameralistik hat die Gemeinde Oberaudorf ihrer Haushaltwirtschaft eine Finanzplanung zugrunde zu legen, in der die voraussichtlichen Ausgaben und die Deckungsmöglichkeiten darzustellen sind. Als Unterlage für die Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm aufzustellen. Der Finanzplan ist dem Gemeinderat spätestens mit dem Entwurf der Haushaltssatzung 2018 vorzulegen und gesondert zu beschließen (Art. 32 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 GO i.V. mit § 2 Nr. 11 Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf).
Anzumerken ist, dass viele Planwerte 2018 - 2021 nur geschätzt werden können. Der Finanzplan ist deshalb mit Vorsicht zu bewerten und mit vielen Fragezeichen behaftet. Wie auch das Haushaltsjahr 2017 gezeigt hat, muss von Jahr zu Jahr neu geplant werden. Insofern kann die Finanzplanung insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung von Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen keine garantierende Aussagekraft haben. Dies ist hier zu berücksichtigen.
Den Gemeinderatsmitgliedern liegt der Entwurf des Finanzplans mit Investitions-programm bis zum Jahr 2021 vor.
Der Entwurf des Finanzplanes und des Investitionsprogramms wurde nochmals kurz erläutert. Der Finanzplan bis zum Jahr 2021 ist in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen und sieht folgende Zahlen vor:
|
2019
|
2020
|
2021
|
VWH *1
|
10.357.000 €
|
10.496.000 €
|
10.697.000 €
|
VMH *2
|
6.511.400 €
|
4.347.900 €
|
3.892.000 €
|
Gesamt
|
16.868.400 €
|
14.843.900 €
|
14.589.000 €
|
*1, *2, Verwaltungshaushalt, Vermögenshaushalt
Die wichtigsten Bau- bzw. Investitionsmaßnahmen in den Jahren 2018 - 2021 im VMH sind insbesondere der Neubau der Kläranlage mit insgesamt Ausgaben von dzt. geschätzten 7,4 Mio. €, der Errichtung einer zusätzlichen Kinderbetreuungs-einrichtung (3 Gruppen) und weitere Ausbaukosten für Straßen und Brücken.
Zur Finanzierung der Ausgaben im VMH sind insbesondere mehrere Rücklagenentnahmen und die zeitnahe, zügige und vollständige Festsetzung und Erhebung von Verbesserungsbeiträgen zur Refinanzierung des Kläranlagenneubaus notwendig. Bei konsequenter Einhaltung der Planung ist keine Neuverschuldung notwendig. Größere, unvorhersehbare Maßnahmen bleiben unberührt. Die gesetzliche Mindestzuführung vom VWH an den VMH wird bis zum Jahr 2021 in Summe regelmäßig erwirtschaftet. Auch übersteigen die Rücklagen trotz geplanter Entnahme in 2018 klar den geforderten Mindestbetrag.
Der Entwurf von Finanzplan und Investitionsprogramm wurde vom Finanzausschuss in seinen Sitzungen am 23.01.2018 und 08.02.2018 beraten. Es wurde beschlossen, dem Gemeinderat diese Entwürfe zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen, bzw. deren Annahme empfohlen. Die sich seit der letzten Finanzausschuss-Sitzung ergebenen wenigen Änderungen wurden entsprechend eingearbeitet.