Kindergartenwesen; Änderung der Kindertagesstättengebührensatzung zum 01.09.2018 für die Kindertagesstätte "Schatztruhe" der Gemeinde Oberaudorf (4. Änderungssatzung)
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 26.04.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 26.04.2018 | ö | 7 |
Sachverhalt
Die Angelegenheit wurde in der Sitzung am 08.02.2018 durch den Finanzausschuss vorberaten. Dabei wurde insbesondere beschlossen, dem Gemeinderat Oberaudorf die Anpassung der Gebührensätze (Orientierungswerte 4-5 Stunden Kindergarten = 115,00 €, Krippe = 225,00 € p. M.) zu empfehlen.
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätte „Schatztruhe“ der Gemeinde Oberaudorf (Kindertagesstätten-gebührensatzung) vom 20.06.2013, wird in § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2 und Abs. 4 sowie § 6 wie folgt geändert:
§ 5 Abs. 1 Nr 1und 2 erhält folgende Fassung:
- Die Gebühren werden nach der vereinbarten durchschnittlichen täglichen Buchungszeit erhoben und betragen pro Monat:
1. für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt
Durchschnittliche tägliche Buchungszeit
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Gebühren ab 01.09.2016
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Gebühren ab 01.09.2018
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mehr als 3 bis 4 Stunden
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99,00
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104,00
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mehr als 4 bis 5 Stunden
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110,00
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115,00
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mehr als 5 bis 6 Stunden
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121,00
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127,00
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mehr als 6 bis 7 Stunden
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132,00
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138,00
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mehr als 7 bis 8 Stunden
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143,00
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150,00
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mehr als 8 bis 9 Stunden
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154,00
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161,00
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mehr als 9 Stunden
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165,00
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173,00
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2. für Kinder unter 3 Jahren
Durchschnittliche tägliche Buchungszeit
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Gebühren ab 01.09.2016
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Gebühren ab 01.09.2018
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mehr als 1 bis 2 Stunden
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154,00
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162,00
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mehr als 2 bis 3 Stunden
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176,00
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184,00
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mehr als 3 bis 4 Stunden
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198,00
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208,00
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mehr als 4 bis 5 Stunden
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220,00
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230,00
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mehr als 5 bis 6 Stunden
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242,00
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254,00
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mehr als 6 bis 7 Stunden
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264,00
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276,00
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mehr als 7 bis 8 Stunden
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286,00
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300,00
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mehr als 8 bis 9 Stunden
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308,00
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322,00
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mehr als 9 Stunden
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330,00
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346,00
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§ 5 Abs. 4 erhält folgende Fassung:
(4) „Für die Beschaffung von Spielmaterial zum laufenden Verbrauch wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 5,00 € 6,00 € erhoben.“
§ 6 erhält folgende Fassung:
„Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig die Kindertagesstätte, wird die Gebühr nach § 5 Abs. 1 für das zweite Kind um 25 % monatlich ermäßigt. Für das dritte Kind wird nur der Pauschalbetrag nach § 5 Abs. 4 erhoben. jedes weitere Kind um 25 % monatlich ermäßigt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den vorgestellten Satzungsentwurf und beauftragt die Verwaltung, diesen zum 01. September 2018 in Kraft zu setzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.04.2018 11:43 Uhr