Vollzug der Bayerischen Gemeindeordnung; Entlastung des 1. Bürgermeisters, bzw. der Werkleitung für die Jahresrechnung 2016, bzw. den Jahresabschluss 2016 gem. Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.04.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Aufgrund persönlicher Beteiligung ist der Erste Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber zu diesem Tagesordnungspunkt von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen (Art. 39 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 i. V. m. Art. 31 GO). Der 2. Bürgermeister, Herr Alois Holzmaier übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt die Leitung der Sitzung.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat ist der Auffassung, dass zwei Einzelbeschlüsse erforderlich sind. Insoweit wurde der Beschlussvorschlag in zwei Einzelvorschläge aufgeteilt.

Beschluss 1

Der Erste Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber wird aufgrund persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Erste Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber wird als Leiter der Verwaltung (Art. 34 Abs. 1 Satz 1, Art. 37 GO), für die Jahresrechnung 2016 gem. Art. 102 Abs. 3 GO entlastet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 3

Herr Michael Schmid (Dipl.-Ing. FH) wird als Werkleiter der Gemeindewerke Oberaudorf gem. § 6 Abs. 1 Nr. 7 der Betriebssatzung der Gemeindewerke Oberaudorf für den Jahresabschluss 2016 entlastet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.04.2018 11:43 Uhr