Neuerlass der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Oberaudorf (Zweitwohnungssteuersatzung) zum 01.01.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.05.2018 ö 7

Sachverhalt

Es wird auf die GR-Sitzungen vom 30.01. und 26.04.2018 verwiesen, in dem die Gründe für den Neuerlass der Zweitwohnungssteuersatzung in der Gemeinde Oberaudorf ausführlich erläutert wurden. Dem Gemeinderat wird ein Entwurf der neuen Zweitwohnungssteuersatzung zum 01.01.2018 sowie eine Synopse (Gegenüberstellung der Änderungen von der bisherigen zur neuen Satzung) vorgestellt und erläutert. Der Satzungsentwurf wurde mit der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Rosenheim, abgestimmt. Detailfragen werden von der Verwaltung beantwortet.

Diskussionsverlauf

Nach Einleitung durch den 1. Bürgermeister Herrn Hubert Wildgruber übergibt dieser das Wort an den Gemeindebeschäftigten Herrn Reinhold Sammet. Herr Sammet berichtet anschaulich und umfassend über die o. g. Sach- und Rechtslage, bzw. beantwortet Fragen aus dem Gemeinderat.

Das Gemeinderatsmitglied Herr Hannes Rechenauer weist auf etwaige Schwierigkeiten bei der Grundlagenbemessung (z. B. eigene Nutzung, Mietverträge zwischen Verwandten) hin. Seiner Erfahrung nach bewege sich dzt. die ortsübliche Miete zwischen 6,00 und 10,00 € / m² (Kaltmiete). Es bleibe zu hoffen, dass die nun vorgestellte Neuregelung auch Bestand haben möge.

Das Gemeinderatsmitglied Herr Stephan Bruhn berichtet kurz über seine Erfahrungen aus örtlichen Rechnungsprüfungen bezüglich der früheren Festlegung von Berechnungsgrundlagen für Zweitwohnungssteuern nach bisherigem Recht.

Das Gemeinderatsmitglied Herr Henning Bruhn empfiehlt, bei der Verwendung der Spanne „ortsübliche Miete“ sich im Bedarfsfall am Mittelwert (z.Zt. ca. 7,00 €/m² Kaltmiete) zu orientieren.

Das Gemeinderatsmitglied Herr Hans Seebacher erkundigt sich, ob sich seit der letzten Darstellung im Gemeinderat an der Sach- und Rechtslage Wesentliches verändert hätte, was seitens Herrn Sammet verneint wird.

Beschluss

Der Gemeinderat Oberaudorf beschließt die im Entwurf vorgelegte Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Oberaudorf (Zweitwohnungssteuer) rückwirkend zum 01.01.2018 neu zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.06.2018 07:14 Uhr